3. Anhang I

Die nachstehenden Mindestanforderungen sind eine beispielweise Auswahl von Kriterien, die für die Beurteilung nach dem LMSVG erheblich sein können. Sie sind den landwirtschaftlichen Vermarktungsnormen entnommen, die als solche nicht für die lebensmittelrechtliche Beurteilung heranzuziehen sind.

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