8.3.1 Beschreibung

Milchpulverarten sind die unmittelbar durch Wasserentzug aus Milch, aus entrahmter Milch oder teilentrahmter Milch, aus Rahm oder aus einer Mischung dieser Erzeugnisse hergestellten festen Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von nicht mehr als 5 % im Enderzeugnis (Wassergehalt siehe auch Abs. 8.3.1.8).

Die einzelnen Milchpulverarten unterscheiden sich je nach ihrer Bezeichnung durch den Fettgehalt (Abs. 8.3.2.1).

Trockenmilchprodukte sind unmittelbar durch Wasserentzug hergestellte pulverförmige Produkte aus

  1. Buttermilch oder
  2. auf einen bestimmten Fettgehalt eingestellter oder teilentrahmter oder entrahmter Milch
  1. die durch spezielle Säuerungskulturen fermentiert worden sind (z. B. Joghurt- oder Kefirpulver) oder
  2. deren Eiweißgehalt aufkonzentriert worden ist durch Verfahren, durch die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit weitgehend von den übrigen Bestandteilen getrennt wird (der Eiweißgehalt beträgt weniger als 70 %2).

2) Bei Eiweißgehalt von mindestens 70 % fällt dieses Erzeugnis unter Abschnitt 8.1 "Milcheiweißprodukte (insbesondere Kaseine und Kaseinate)" und ist, je nachdem, als "Milcheiweiß" oder "wasser-lösliches Milcheiweiß" (Abs. 8.1.2.1, Abs. 8.1.2.2 und 8.1.2.3) einzustufen.

Trockenmilchzubereitungen sind sowohl Mischungen von Milchpulverarten mit Trockenmilchprodukten oder Trockenmilchmolkenprodukten oder anderen Lebensmitteln als auch Mischungen von Milchpulverarten mit einer Kombination der drei anderen genannten Gruppen.

Der Anteil an Trockenmilch beträgt jeweils mindestens 51 %.

Trockenmolkeprodukte sind durch Wasserentzug hergestellte pulverförmige Erzeugnisse aus

  1. Süßmolke
  2. Sauermolke oder gesäuerter Süßmolke
  3. Süßmolke, Sauermolke oder gesäuerter Süßmolke, die teilentzuckert wird, oder Melasse, die bei der Milchzuckerherstellung anfällt
  4. Süßmolke, Sauermolke oder gesäuerter Süßmolke, die teilentmineralisiert wird

Süßmolke, Sauermolke oder gesäuerter Süßmolke, deren Eiweißgehalt aufkonzentriert wird durch Verfahren, durch die das Molkeneiweiß weitgehend von den übrigen Bestandteilen getrennt wird (der Eiweißgehalt beträgt weniger als 70 %)1)

1) Bei Eiweißgehalt von mindestens 70 % fällt dieses Erzeugnis unter Abschnit 8.1 „Milcheiweißprodukte (insbesondere Kaseine und Kaseinate)“ und ist als „Molkeneiweiß“ (Abs. 8.1.2.1 und 8.1.2.4) einzustufen.

Es erfolgt kein teilweiser oder gänzlicher Ersatz von Milchfett oder Milcheiweiß durch milchfremdes Fett oder milchfremdes Eiweiß.

Die Ausgangsprodukte für die Erzeugnisse werden entweder pasteurisiert oder sie werden im Verlauf der Trocknung einer Wärmebehandlung, die mindestens einer Pasteurisierung entspricht, unterzogen.

Die Haltbarmachung der Erzeugnisse wird durch Wasserentzug erreicht.

Die Erzeugnisse können zum Zwecke des besseren Lösungsverhaltens agglomeriert werden.

Weist die Bezeichnung von Milchpulverarten (ausgenommen Magermilchpulver), Trockenmilchprodukten und Trockenmilchzubereitungen darauf hin, dass es sich um ein sofort lösliches Pulver (Instant) handelt, so dürfen bei der Herstellung außerdem Lecithine (E 322) bis zu einer Höchstmenge von 0,5 % verwendet werden.

Erzeugnisse, die für den Verkauf in Automaten bestimmt sind und ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden, können als Mittel zur Erhaltung der Rieselfähigkeit Aluminiumsilikat (E 554) oder Tricalciumorthophosphat (E 341) bis zu 1 % zugesetzt werden.

Der Wassergehalt im Enderzeugnis beträgt bei:

  • Milchpulverarten: maximal 5 %
  • Trockenmilchprodukten und Trockenmolkenprodukten
    • aus ungesäuerten Milchprodukten:   maximal 5 %
    • aus gesäuerten Milchprodukten:       maximal 7 %.
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