3.4 Paradeiser stückig oder ganz, haltbar gemacht
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- 3.4 Paradeiser stückig oder ganz, haltbar gemacht
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Zur Herstellung dieser Produkte werden ganze oder geteilte, geschälte oder ungeschälte Paradeiser in geeigneter Aufgussflüssigkeit oder ohne eine solche, gegebenenfalls unter Beifügung von Kochsalz oder Gewürzen, verarbeitet. Die Früchte sind gleichmäßig und vollständig ausgereift, gesund (d.h. nicht angeschimmelt oder angefault bzw. dunkelfleckig) und gewaschen, frei von Stielen und Kelchen. Werden für besondere Produkte unreife grüne Paradeiser verwendet, so wird in der Bezeichnung darauf hingewiesen (z.B. "grüne Paradeiser").
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Wegen der verschiedenartigen Möglichkeiten Paradeiser abzupacken, soll die Bezeichnung neben dem Wort "Paradeiser" beinhalten: geschält oder ungeschält, stückig oder ganz sowie die Art der Aufgussflüssigkeit.