1.2.7 Aromen

Wird Tee mit Aromen im Sinne der EU-Aromenverordnung3 versetzt, so erfolgt der Hinweis auf die Aromatisierung in Verbindung mit der Bezeichnung, z. B. "Aromatisierter Schwarztee bzw. Schwarzer Tee, aromatisiert".

3 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG.

Werden dem Tee Pflanzenteile (z.B. Früchte) beigefügt, wird auf diese in Verbindung mit der Bezeichnung hingewiesen, z.B. "Schwarzer Tee mit Orangenschalen", "Ingwer-Grüntee"; die Abbildung der Pflanzenteile ist üblich.

Werden dem Tee neben Pflanzenteilen auch Aromen imSinne der EU-Aromenverordnung3 beigefügt, so wird auf beides in Verbindung mit der Bezeichnung hingewiesen,z.B. "Aromatisierter Schwarztee mit Orangenschalen".

3 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG.

Unter "Earl Grey" wird schwarzer Tee verstanden, der mit Bergamotte aromatisiert ist.

Go to Top