2.3 Gesalzene Fische
Gesalzene Fische und Fischteile sind Erzeugnisse, die durch Salzen von Frischfischen, tiefgefrorenen oder gefrorenen Fischen und Fischteilen gegart oder zeitlich begrenzt haltbar gemacht worden sind.
- Hartgesalzen sind Fische und Fischteile mit einem Kochsalzgehalt von mehr als 20 g in 100 g Fischgewebewasser.
- Mildgesalzen sind Fische und Fischteile mit einem Kochsalzgehalt von mindestens 6 g, jedoch höchstens 20 g in 100 g Fischgewebewasser.
- Vorgesalzen sind Fische und Fischteile mit einem Kochsalzgehalt von weniger als 6 g in 100 g Fischgewebewasser.
Aus Heringen hergestellte Produkte (Salzheringe) werden üblicherweise in Österreich nur ausgenommen an den Endverbraucher abgegeben.
Sie sind unterschiedlich stark gesalzen. Sie werden auch ohne Kopf hergestellt und entsprechend bezeichnet.
Matjesheringe:
werden aus frischen oder tiefgefrorenen (see- oder landgekehlten) Heringen, ohne äußerlich erkennbaren Ansatz von Milch oder Rogen hergestellt, deren Fettgehalt im essbaren Anteil mindestens 12 % beträgt. Matjesheringe sind mild gesalzen und enzymatisch gereift. Der Salzgehalt im Fischgewebewasser des genussfertigen Erzeugnisses überschreitet nicht 20 %.
Die hiezu verwendeten Heringe sind noch ungefüllt und weisen reichlich Fett auf. Infolge ihrer zarten Beschaffenheit, des hohen Fett- und niederen Salzgehaltes sind Matjesheringe (-filets) gekühlt oder tiefgekühlt zu lagern.
Matjesheringe und -filets sind keine Fischmarinaden.
Gekehlte Heringe werden unterhalb des Kopfes eingeschnitten. Durch diesen Schnitt werden Kiemen und Innereien entfernt.
Seegekehlt sind Heringe, die zum Entbluten an Bord gekehlt werden.