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Herzlich willkommen bei der Online-Version des Österreichischen Lebensmittelbuches!

Hier finden Sie die Kapitel der IV. Auflage und die Richtlinie zur Definition der "Gentechnikfreien Produktion" von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus) in webfähiger Form. Somit besteht die Möglichkeit, einzelne Begriffe in einem Suchvorgang gleichzeitig in allen Kapiteln des Codex zu suchen.

In der Online-Version wurden dazu bei einzelnen Überschriften Ergänzungen vorgenommen, um bestmögliche Lesbarkeit und Verständlichkeit zu erreichen.

Die verbindlichen Originaldokumente als pdf-Dateien finden Sie zum Download jeweils im Menü bzw. auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (www.sozialministerium.at bzw. Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit).

Allgemeine Informationen

Das Österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) dient zur Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren (§ 76 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG).

Das Österreichische Lebensmittelbuch (ÖLMB) ist aus rechtlicher Sicht als "objektiviertes Sachverständigengutachten" einzustufen. Es ist keine Rechtsvorschrift im engeren Sinn.

Zur Beratung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) in Angelegenheiten sämtlicher lebensmittelrechtlicher Vorschriften sowie zur Vorbereitung des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus) ist eine Kommission (Codexkommission) eingerichtet.

Gemäß § 77 LMSVG setzen sich die Mitglieder neben den Mitarbeitern des BMSGPK und der AGES oder den Untersuchungsanstalten der Länder und nach § 73 LMSVG Berechtigte, aus Vertretern bestimmter Bundesministerien (BM für Justiz, BM für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung, BM für Finanzen), den Ländern, der Wirtschaftskammer Österreich, der Landwirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, dem Verein für Konsumenteninformation, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, der Vereinigung Österreichischer Industrieller, der Österreichischen Tierärztekammer und Vertretern der einschlägigen Wissenschaften zusammen. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Die Vertreter in der Codexkommission werden von den im Gesetz angeführten Bundesministerien und den genannten Stellen nominiert.

Die Codexkommission arbeitet nach einer vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen gemäß § 77 Abs. 8 erlassenen Geschäftsordnung.

Zur fachlichen Unterstützung und Vorbereitung Ihrer Beschlüsse hat die Codexkommission Unterkommissionen und Arbeitsgruppen eingesetzt, die unter Beteiligung von Fachexperten Codexrichtlinien erarbeiten. Diese werden nach Befassung des Koordinationskomitees der Plenarversammlung der Codexkommission zur Beschlussfassung vorgelegt und vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht.

Die Codexkommission wird als Forum zur Vorbereitung und sozialpartnerschaftlichen Abstimmung der österreichischen Position für EU- und internationale Gremien genutzt und wird regelmäßig durch das Präsidium der WECO mit Fragestellungen aus den Komitees des FAO/WHO Codex Alimentarius über die Vorsitzenden der jeweiligen Codex-Unterkommissionen befasst. Weiters dient die Codexkommission als Plattform zur Risikokommunikation.

Die Codexkommission setzt sich in der Funktionsperiode 2021 bis 2026 aus folgenden Personen zusammen:

Unterkommissionen und Arbeitsgruppen

Von der Codexkommission werden zur fachlichen Unterstützung und Vorbereitung Ihrer Beschlüsse Unterkommissionen (UK) und Arbeitsgruppen (AG) gemäß § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Codexkommission eingesetzt.

Die Vorsitzenden der UK und AG werden von der Plenarversammlung aus dem Kreise der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Codexkommission gewählt. Die Mitglieder der UK und AG werden auf Vorschlag der stimmberechtigten Mitglieder der Codexkommission gewählt.

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