Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP bei der Schlachtung und Zerlegung von Geflügel
Veröffentlicht mit Geschäftszahl:
BMG-75220/0017-II/B/7/2009 vom 10.6.2009
Änderungen, Ergänzungen:
BMG-75210/0013-II/B/13/2012 vom 7.8.2012
BMASGK-75210/0001-IX/B/13/2018 vom 17.07.2018
Diese Leitlinie gilt für
- zugelassene Schlachthöfe und zugelassene Zerlegebetriebe für Geflügel;
eingetragene Einzelhandelsunternehmen, die Geflügelfleisch bearbeiten und direkt an den Konsumenten abgeben (unabhängig von der bearbeiteten Menge). Ausgenommen sind Verkaufsräume, in denen Geflügelfleisch bearbeitet wird;
- eingetragene Einzelhandelsunternehmen, die gemäß § 2 Abs. 1 LebensmittelEinzelhandelsverordnung Geflügelfleisch bearbeiten und an den dort angeführten Adressatenkreis abgeben (max. 5 Tonnen an entbeintem Geflügelfleisch oder entsprechende Menge pro Woche).
Für die Anwendung der Leitlinie ist es unerheblich, ob es sich um einen bäuerlichen, gewerblichen oder industriellen Betrieb handelt, ausgenommen solche bäuerlichen Betriebe, die der Leitlinie für eine gute Hygienepraxis für bäuerliche Geflügel- und Kaninchenschlachtbetriebe unterliegen.
Die Leitlinie gilt nicht für
- Verkaufsräume, in denen Geflügelfleisch bearbeitet wird;
- rituelle Schlachtungen;
- bäuerliche Betriebe, die jährlich insgesamt weniger als 10.000 Stück Hühner, Enten, Gänse, Puten oder 5.000 Stück Kaninchen aus eigener Produktion in ihrem Unternehmen schlachten und diese direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen abgeben.
Geltungsbereich anderer Leitlinien
- Für die Herstellung von Faschiertem, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen, jeweils aus Geflügelfleisch, gelten die entsprechenden Kapitel der Leitlinie für eine Gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP bei der Schlachtung und Zerlegung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden sowie bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen
(abrufbar unter: Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit > Lebensmittel > Das Österreichische Lebensmittelbuch > Hygieneleitlinien) - Leitfaden für bewährte Verfahrensweisen betreffend Tierschutz bei der Schlachtung
(abrufbar auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit > Tiere >Tierschutz > Tierschutz bei der Schlachtung)