5 Suppeneinlagen in getrockneter Form

Getrocknete Suppeneinlagen mit Fleisch, Geflügel, Innereien, Mark oder Fleischerzeugnissen und dgl. unterliegen diesem Kapitel.

Erfolgt in der Bezeichnung ein Hinweis auf eine Tierart, werden ausschließlich Fleisch bzw. Innereien dieser Tierart verwendet.

Der Frischfleischanteil besteht aus Rind-, Kalb-, Schweine- oder Geflügelfleisch. Er beträgt mindestens 50 % in der rohen Masse.

Der namengebende Innereienanteil in der rohen Masse beträgt mindestens 15 %.

Unter „Mark" wird das weiße Knochenmark des Rindes verstanden. Der Markanteil in der rohen Masse beträgt mindestens 15 %.

Der Anteil der namengebenden Zutat beträgt mindestens 15 % in der rohen Masse.

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