6.3.3 Natürliche Stoffe und Gemische nicht landwirtschaftlichen Ursprungs

Besonderes Augenmerk ist auf die mögliche mikrobiologische Belastung von Wasser und dadurch bedingte Gefahren der Kontamination zu richten (z.B. Produktionsanlagen, Leitungen).

Diesbezügliche Überprüfungen des im Produktionsprozess verwendeten Wassers sind daher zu empfehlen (GMP-Grundsätze).

Für die Produktion von Biokosmetika wird ausschließlich Wasser in Trinkwasserqualität eingesetzt, das darüber hinaus mit folgenden Methoden wie Deionisierung (Ionenaustausch, Destillation, Umkehrosmose), Abkochen oder Filtration aufbereitet werden kann.

Eine Behandlung des Wassers im Zuge des Produktionsprozesses durch Zugabe von chemischen Substanzen oder eine Anwendung von Methoden wie ionisierende Bestrahlung und elektrochemische Behandlung erfolgen nicht.

Als Mineralstoffe werden nur natürlich vorkommende Mineralien verwendet, die durch physikalische Verfahren gewonnen werden und den Sicherheitsanforderungen der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen. Solche physikalische Verfahren sind beispielsweise: Zerkleinern, Waschen, Dampfreinigung, Trocknung oder mechanische Reinigung.

Go to Top