2.2 Anforderungen an Pilzerzeugnisse

Pilzerzeugnisse werden aus frischen Speisepilzen hergestellt, die sauber geputzt und von den üblicherweise nicht verwendeten, insbesondere madenbefallenen Teilen (Tabelle 2 "Standards für Pilze und Pilzerzeugnisse") befreit sind.

Tiefgefrorene Pilze sind Speisepilze, die die Anforderungen für tiefgefrorene Lebensmittel erfüllen3.

3 Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel, BGBl. Nr. 201/1994.

Trockenpilze sind Speisepilze, ganz oder geschnitten, die durch Trocknung oder Gefriertrocknung hergestellt werden.

Pilzpulver wird durch feines, Pilzgrieß durch grobes Vermahlen getrockneter Speisepilze hergestellt.

Sterilisierte Pilze sind frische oder vorbehandelte Speisepilze, die durch Hitzesterilisation in geeigneten Behältern haltbar gemacht werden.

Essigpilze sind Speisepilze, die nach entsprechender Vorbehandlung in Essig eingelegt werden.

Milchsauer vergorene Pilze sind Speisepilze, die durch einen Fermentationsprozess hergestellt werden, bei dem die zur Haltbarmachung erforderliche Milchsäure entsteht.

Eingesalzene Pilze sind Speisepilze, die durch Kochsalz haltbar gemacht werden.

Pilze in Öl sind Speisepilze, die nach entsprechender Vorbehandlung in Speiseöl eingelegt werden.

Pilzextrakte4 sind haltbar gemachte wässrige Auszüge aus Speisepilzen.

4 Der allfällige Einsatz von Zusatzstoffen richtet sich nach den Bestimmungen für "Aromen" gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe idgF. in Verbindung mit Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union idgF.

Pilzkonzentrate sind Auszüge aus Speisepilzen, die durch Eindicken bis zu einem zähflüssigen Zustand haltbar gemacht werden.

Pilzkonzentratpulver sind Trockenprodukte aus Auszügen von Speisepilzen.

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