2.2 Anforderungen an Pilzerzeugnisse
Pilzerzeugnisse werden aus frischen Speisepilzen hergestellt, die sauber geputzt und von den üblicherweise nicht verwendeten, insbesondere madenbefallenen Teilen (Tabelle 2 "Standards für Pilze und Pilzerzeugnisse") befreit sind.
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Tiefgefrorene Pilze sind Speisepilze, die die Anforderungen für tiefgefrorene Lebensmittel erfüllen3.
3 Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel, BGBl. Nr. 201/1994.
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Trockenpilze sind Speisepilze, ganz oder geschnitten, die durch Trocknung oder Gefriertrocknung hergestellt werden.
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Pilzpulver wird durch feines, Pilzgrieß durch grobes Vermahlen getrockneter Speisepilze hergestellt.
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Sterilisierte Pilze sind frische oder vorbehandelte Speisepilze, die durch Hitzesterilisation in geeigneten Behältern haltbar gemacht werden.
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Essigpilze sind Speisepilze, die nach entsprechender Vorbehandlung in Essig eingelegt werden.
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Milchsauer vergorene Pilze sind Speisepilze, die durch einen Fermentationsprozess hergestellt werden, bei dem die zur Haltbarmachung erforderliche Milchsäure entsteht.
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Eingesalzene Pilze sind Speisepilze, die durch Kochsalz haltbar gemacht werden.
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Pilze in Öl sind Speisepilze, die nach entsprechender Vorbehandlung in Speiseöl eingelegt werden.
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Pilzextrakte4 sind haltbar gemachte wässrige Auszüge aus Speisepilzen.
4 Der allfällige Einsatz von Zusatzstoffen richtet sich nach den Bestimmungen für "Aromen" gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe idgF. in Verbindung mit Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union idgF.
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Pilzkonzentrate sind Auszüge aus Speisepilzen, die durch Eindicken bis zu einem zähflüssigen Zustand haltbar gemacht werden.
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Pilzkonzentratpulver sind Trockenprodukte aus Auszügen von Speisepilzen.