3 Pläne / Skizzen

Betriebsplan (Skizze), in dem die Maschinen, der Bereich unrein/rein, der Personalfluss und der Warenfluss eingezeichnet sind, oder getrennte Pläne (Skizzen).

In Betrieben, in denen pro Jahr weniger als 150.000 Stück Geflügel geschlachtet bzw. weniger als 250 Tonnen entbeintes Geflügelfleisch bearbeitet werden, ist lediglich der Grundrissplan (Skizze) vorzulegen, aus dem (der) die Größenverhältnisse ersichtlich sind. 
Genaue Maßangaben sind nicht erforderlich. 

Betriebsplan (Skizze)/Grundrissplan (Skizze)

Prüfen Sie mit den nachstehenden Checklisten, ob Ihr Betrieb den baulichen und einrichtungsgemäßen Anforderungen entspricht (Feststellung der Ausgangssituation). Wiederholen Sie mit den Checklisten diese Überprüfung alle zwei Jahre und nach jeder Veränderung der Bausubstanz oder der Einrichtung; auftretende Mängel sind in angemessener
Zeit zu beheben.

Checkliste „Bauliche und einrichtungsgemäße Voraussetzungen“
(Beilagen 3-3g)

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