1.2.8 Mischungen mit teeähnlichen Produkten
Bei Mischungen von Tee (Mindestanteil 50 %) mit teeähnlichen Erzeugnissen werden diese in Verbindung mit der Bezeichnung zusätzlich angeführt (z.B. "Schwarztee mit Rooibos").
Bei Mischungen von Tee (Mindestanteil 50 %) mit teeähnlichen Erzeugnissen werden diese in Verbindung mit der Bezeichnung zusätzlich angeführt (z.B. "Schwarztee mit Rooibos").
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