8.4 Beurteilung der Ergebnisse
Bei der Beurteilung der Untersuchungsergebnisse sind die in der TWV angeführten Verfahrenskennwerte einzubeziehen und die Beurteilungstoleranz zu berücksichtigen (siehe Anhang 1 dieses Kapitels).
Bei der Beurteilung der Untersuchungsergebnisse sind die in der TWV angeführten Verfahrenskennwerte einzubeziehen und die Beurteilungstoleranz zu berücksichtigen (siehe Anhang 1 dieses Kapitels).
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