13 Informationen zur Lebensmittelkette
Die Informationen zur LM-Kette, die in Schlachthöfen einlangen müssen, bestehen aus Angaben über:
- den Tierseuchenstatus des Herkunftsbetriebes und der Region
- den Gesundheitszustand der Tiere, die angeliefert werden
- die Behandlungen mit Tierarzneimitteln unter Angabe der Daten der Verabreichung und der Wartezeit
- die Krankheiten der Tiere, die einen Einfluss auf die LM-Sicherheit haben können (insbesondere Zoonosenerreger)
- die Untersuchungsergebnisse von Proben, die im Rahmen der Zoonosen- und Rückstandsüberwachung entnommen wurden, wenn diese Ergebnisse für die LMSicherheit von Bedeutung sind
- die Ergebnisse früherer Schlachttier- und Fleischuntersuchungen von Tieren des selben Herkunftsbetriebes, wenn diese Ergebnisse für die LM-Sicherheit von Bedeutung sind
- die Produktionsdaten, wenn daraus Rückschlüsse auf Krankheiten gezogen werden können
- den Namen und die Anschrift des Tierarztes, der normalerweise die Tiere des Herkunftsbetriebes betreut bzw. behandelt
- das Ergebnis der Salmonellenkontrolle gemäß der Geflügelhygieneverordnung.
Hinweis:
Für Geflügel sind die Begleitdokumente (Transportbescheinigungen) gemäß der Geflügelhygieneverordnung BGBl II, Nr. 100/2007 idgF. zu verwenden. Die Begleitdokumente enthalten jene Informationen, die für die Anlieferung von lebendem Geflügel an den Schlachthof vorgeschrieben sind.