13 Informationen zur Lebensmittelkette

Die Informationen zur LM-Kette, die in Schlachthöfen einlangen müssen, bestehen aus Angaben über:

  1. den Tierseuchenstatus des Herkunftsbetriebes und der Region 
  2. den Gesundheitszustand der Tiere, die angeliefert werden 
  3. die Behandlungen mit Tierarzneimitteln unter Angabe der Daten der Verabreichung und der Wartezeit 
  4. die Krankheiten der Tiere, die einen Einfluss auf die LM-Sicherheit haben können (insbesondere Zoonosenerreger) 
  5. die Untersuchungsergebnisse von Proben, die im Rahmen der Zoonosen- und Rückstandsüberwachung entnommen wurden, wenn diese Ergebnisse für die LMSicherheit von Bedeutung sind 
  6. die Ergebnisse früherer Schlachttier- und Fleischuntersuchungen von Tieren des selben Herkunftsbetriebes, wenn diese Ergebnisse für die LM-Sicherheit von Bedeutung sind
  7. die Produktionsdaten, wenn daraus Rückschlüsse auf Krankheiten gezogen werden können
  8. den Namen und die Anschrift des Tierarztes, der normalerweise die Tiere des Herkunftsbetriebes betreut bzw. behandelt
  9. das Ergebnis der Salmonellenkontrolle gemäß der Geflügelhygieneverordnung. 

Hinweis:
Für Geflügel sind die Begleitdokumente (Transportbescheinigungen) gemäß der Geflügelhygieneverordnung BGBl II, Nr. 100/2007 idgF. zu verwenden. Die Begleitdokumente enthalten jene Informationen, die für die Anlieferung von lebendem Geflügel an den Schlachthof vorgeschrieben sind.

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