Beilage 11 Grundsätze der Personalhygiene
Die nachstehenden Hygienerichtlinien gelten für Personen in Schlachthöfen und Zerlegungsbetrieben, die unmittelbar mit frischem Geflügelfleisch in Berührung kommen:
- Die Arbeitskleidung besteht sowohl für Frauen als auch für Männer aus Hose, ein den Oberkörper inklusive Achsel bedeckendes Kleidungsstück (z. B. Mantel, Jacke, T-Shirt), Schuhen und einer Kopfbedeckung, die das Haupthaar umhüllt.
Die Arbeitskleidung muss am Beginn des Arbeitstages sauber und trocken sein (keine sichtbaren Verschmutzungen).
Arbeitskleidung darf mit Straßenkleidung nicht in Berührung kommen. - Abnehmbarer freiliegender Schmuck (inklusive Piercing) und Uhren sind abzulegen. Festsitzender Schmuck ist abzudecken.
- Die Hände sind
- vor Arbeitsbeginn
- nach jeder Pause
- nach jedem WC-Besuch bei Bedarf
- Essen, Trinken und Rauchen sind verboten.
Geflügelfleisch darf nicht angeniest oder angehustet werden. - Fingernägel müssen sauber und kurz geschnitten sein. Falsche Fingernägel sind verboten. Lackierte Fingernägel sind dann verboten, wenn sie nicht sicher abgedeckt sind (z. B. durch geeignete Handschuhe).
- Die Leitlinie zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln ist einzuhalten.