6.3.5 Stoffe oder Gemische synthetischen Ursprungs
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Als Konservierungsmittel werden ausschließlich untenstehende Stoffe oder Gemische synthetischen Ursprungs eingesetzt. Festzuhalten ist, dass eine wirksame Konservierung – wenn erforderlich - aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Produktsicherheit unbedingt notwendig ist.
Konservierungsmittel | INCI-Deklaration |
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Ameisensäure | Formic Acid |
Benzoesäure, ihre Salze und Ethylester | Benzoic-Acid |
Benzylalkohol | Benzyl Alcohol |
Propionsäure und ihre Salze | Propionic Acid |
Salizylsäure und ihre Salze | Salicylic Acid |
Sorbinsäure und ihre Salze | Sorbic Acid |
In dieser Liste sind Salze mit folgenden Kationen zulässig: Natrium, Kalium, Ammonium und Ethanolammonium, Calcium und Magnesium.
Bei der Deklaration der Bestandteile werden diese Salze gemäß der geltenden INCI-Bezeichnung angeführt (z.B. Sodium Benzoate, Potassium Sorbate).
Es ist zu beachten, dass die Konservierungsmittel von vorkonservierten Bestandteilen hinsichtlich der Einhaltung von Grenzwerten und Deklaration berücksichtigt werden.