2.1.2 Bezeichnung

Kaffeemittel sind in der Bezeichnung als Kaffee-Ersatzmittel (Kaffeesurrogate), Kaffee-Zusatzmittel oder als Kaffeemittel in Verbindung mit den bei der Herstellung verwendeten wesentlichen Röstrohstoffen zu bezeichnen.

Ein Zusatz von Bohnenkaffee zu Kaffeemitteln wird in der Bezeichnung in Gewichtsprozent, bezogen auf die Gesamtmischung angegeben.

Kaffee-Ersatz- und Kaffee-Zusatzmittel auf alleiniger Basis von Getreide, Malz, Feigen oder Zichorie werden auch als Getreidekaffee, Malzkaffee, usw. bezeichnet.

Die Bezeichnung Malzkaffee setzt die alleinige Verwendung von gemälzter Gerste voraus. Bei Verwendung anderer Malzarten sind die Getreidearten zu nennen.

Die wörtliche und bildliche Aufmachung von Kaffeemitteln darf nicht zur Täuschung über den wahren Charakter des Erzeugnisses geeignet sein.

Sofern Kaffeemitteln Aromen oder Aromastoffe zugesetzt werden, ist im Zusammenhang mit der Bezeichnung darauf hinzuweisen. Bei Verwendung von natürlichen oder naturidenten Aromen, z. B. "Malzkaffee mit Himbeeraroma" oder "Malzkaffee mit Himbeere aromatisiert".

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