6. Schädlingsmonitoring/Schädlingsbekämpfung

Schädlinge und Haustiere werden am Eindringen in die Betriebsräume gehindert z.B. Fliegengitter, selbst schließende Türen etc. Das Schädlingsmonitoring erfolgt im Betrieb systematisch und regelmäßig.

Ein Schädlingsmonitoringplan wird erstellt, der für die einzelnen Räume die Fallen / Indikatoren und deren Kontrollhäufigkeiten festlegt. Ein Lageplan oder eine Skizze für die Aufstellungsorte der Fallen und Köder für den Innen- und Außenbereich des Betriebes wird erstellt.

Alternativ ist es möglich, in eine Betriebsskizze die Aufstellpunkte der Fallen / Indikatoren, sowie deren Beschreibung und Kontrollhäufigkeit einzutragen.

Für jedes verwendete Schädlingsbekämpfungsmittel liegen folgende Informationen vor:

  • Sicherheitsdatenblatt
  • Gebrauchsanweisung, Aufstellungshinweise

Schädlingsbekämpfungsmittel werden sicher ausgebracht, d.h. eine Verschleppung und in der Folge eine Kontamination von Lebensmitteln wird verhindert.

Die Dokumentation des Schädlingsmonitorings wird mindestens in einem Rhythmus von 3 Monaten vorgenommen, bei Befall öfter (Nachkontrolle nach Maßnahmen, die sofort nach Entdecken des Befalls eingeleitet werden).

Beilage 4 – Fallen- und Köderaufstellplan
Beilage 5 – Schädlingsmonitoringplan
Beilage 6 – Schädlingsmonitoring-Dokumentation

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