3.2 Bezeichnung

Die im Abs. 3.1.1 genannten Produkte werden z. B. als Tee-, Kräutertee-Getränk oder gleichsinnig bzw. üblicherweise als "Eistee" bezeichnet. Im Zusammenhang mit der Bezeichnung erfolgt ein Hinweis auf das verwendete Ausgangsmaterial, z. B. aus Schwarztee oder aus Kräutertee oder spezifisch aus Pfefferminze.

Zusätze weiterer Zutaten sind unter entsprechender Deklaration möglich. Auf geruch- und geschmackgebende Zusätze darf in der Bezeichnung hingewiesen werden, z. B. "Pfirsich-Eistee aus Schwarztee".

Erzeugnisse mit weniger als 0,12 % Tee-Trockenextrakt werden nicht als Teegetränk oder als Eistee in Verkehr gebracht.

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