2.8 Fischvollkonserven

sind Erzeugnisse aus Frischfischen, tiefgefrorenen oder vorbehandelten Fischen oder Fischteilen, deren Haltbarkeit ohne besondere Kühlhaltung für mindestens 1 Jahr durch ausreichende Hitzebehandlung in gasdicht verschlossenen Packungen oder Behältnissen erreicht wird.

Erzeugnisse aus Thunfisch und Bonito

  • Filets, geschnitten (solid pack) Der Inhalt besteht aus quer zur Faser geschnittenen Filets, die mit ihren Schnittflächen parallel zum Behältnisboden in einer Schicht gepackt sind, bei Behältnissen über 210 ml Inhalt auch in mehreren Schichten von jeweils mindestens 25 mm Dicke.Der Durchmesser des Einzelfilets beträgt nicht weniger als 25 mm. Der Anteil an kleinen Stücken (chunks, flakes) beträgt nicht mehr als 15 % des Abtropfgewichtes.
  • Steak, geschnitten (regular pack) Der Inhalt besteht bei Behältnissen bis 210 ml Inhalt aus einer zusammenhängenden Scheibe, ein kleines Stück kann zum Gewichtsausgleich beigegeben sein.
  • Stücke (chunks) Eine Mischung von gekochten Fischfleisch-Stücken, die überwiegend Abmessungen über 1,2 cm in jede Richtung haben; die Muskelstruktur ist erhalten.

    Der Anteil an Schnitzeln (flakes) beträgt nicht mehr als 30 % des Abtropfgewichtes.
  • Schnitzel (flakes) Eine Mischung von kleinstückig zerkleinertem, gekochtem Fischfleisch mit noch erkennbarer Muskelstruktur. Die Länge der Stückchen beträgt mindestens 6 mm, der Durchmesser mindestens 4 mm. Der Anteil an weitergehend zerkleinertem Fischfleisch beträgt nicht mehr als 20 % des Abtropfgewichtes.
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