3.1 Definition
Soßenartige Produkte sind als Beigabe zu oder zur Verfeinerung von Speisen bestimmt. Sie bestehen zumeist aus unterschiedlichen Mischungen von beispielsweise Fleisch oder Fleischerzeugnissen, Fleischextrakt, Fischen, Krebsen, Weichtieren und daraus hergestellten Erzeugnissen, Speisefetten, Suppenwürze, Pilzen, Mahl- und Schälprodukten, Gemüse, Leguminosen, Teigwaren und können auch sonstige Zutaten enthalten.