7. Dokumentation und Aufzeichnungen

Dokumentation und Aufzeichnungen sollen an Art und Umfang des Unternehmens angepasst werden. Sie sind eine Unterstützung bei der Umsetzung der Eigenkontrolle.

Verpflichtende Dokumentation

  • Betriebs- und Produktionsdaten: Betriebsbeschreibung/Stammdatenblatt, Skizze
  • Wenn ohnehin vorhanden, sollen Dokumente zum Betrieb oder zur Produktion bzw. zu den Produkten aufbewahrt werden (z. B. Lieferscheine, Rechnungen, Dokumente zur Rückverfolgbarkeit, Unterlagen gemäß Geflügelhygieneverordnung) 
  • Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung bei Wasserversorgung aus eigenem Brunnen oder eigener Quelle 
  • Herstellungsabläufe mit den wichtigen Punkten für die Hygiene: aus der vorliegenden Leitlinie, aus anderer Quelle oder selbst erstellt (unterschreiben)
  • Checklisten für Räume sind 1x jährlich bzw. bei Änderungen auszufüllen 
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan 1x jährlich bzw. bei Änderungen ausfüllen 
  • Plan für die Schädlingsbekämpfung; Formular ist im Anlassfall auszufüllen und bei den regelmäßigen Kontrollen
  • Sicherheitsdatenblätter, Gebrauchsanweisungen für verwendete Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel sind aufzubewahren 
  • Schulungsnachweise (Hygiene-) Schulungen sind zu bestätigen 
  • Laborergebnisse der Schlachtkörperuntersuchungen

Empfohlene Dokumentation

  • Laufende Aufzeichnungen im Rahmen der Eigenkontrolle 
  • Ergebnisse von Laboruntersuchungen im Rahmen der Eigenkontrolle oder von Produktuntersuchungen z. B. von Oberflächenuntersuchungen 
  • Produktbeschreibungen
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