2.2.4 Chemische Anforderungen

Der Gehalt an gelösten, festen Stoffen beträgt höchstens 2,0 g/l.

Das Tafelwasser muss den chemischen und physikalischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung4 entsprechen, mit Ausnahme der in Abs. 2.2.3 erlaubten Zutaten.

Der Gehalt an Calcium oder Magnesium unterschreitet im Zuge einer Enthärtung nicht 1,5 mmol/l (dies entspricht ca. 8,4°dH) die Säurekapazität liegt nicht unter 1,5 mmol/l.

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