3. Definitionen

Neben den Definitionen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Verordnung (EG) Nr. 852/2004 gelten die spezifischen Definitionen der „Europäischen Leitlinie für Sprossen“ für die Erzeugung von Sprossen und von Samen zur Erzeugung von Sprossen der Europäischen Kommission. 

Sprossen: Produkt, das durch die Keimung von Samen und deren Entwicklung in Wasser oder einem anderen Medium entsteht, und das vor der Bildung vollständiger Laubblätter geerntet wird, um als Lebensmittel mit dem Samen verzehrt zu werden.

Primärproduktion: 

  • das Lagern von Samen, 
  • das Keimen von Samen, 
  • das Befeuchten der Samen bis zur Erzeugung der Sprossen und 
  • das Lagern der Sprossen bis zu ihrer weiteren Bearbeitung oder Verwendung.
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