3.2 Beschreibung

"Sonnenschutzmittel" im Sinne dieses Abschnittes sind kosmetische Mittel gemäß § 3 Z 8 LMSVG, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, die Haut mittels UV-Filter vor UV-Strahlung zu schützen.
Sonnenschutzmittel können akuten (z.B. Sonnenbrand) und chronischen Schäden (z.B. lichtbedingte Hautalterung, Photokarzinogenese, Photoimmunsuppression) durch UV-Strahlung vorbeugen.
Um über diese präventiven Merkmale zu verfügen, sollen Sonnenschutzmittel sowohl gegen UVB- als auch gegen UVA-Strahlung schützen.
Sonnenschutzmittel sollen daher einen Lichtschutzfaktor (siehe Abs. 3.2.4) von mindestens 6 aufweisen. Der UVA-Schutzfaktor (siehe Abs. 3.2.5) muss mindestens ein Drittel des ausgelobten Lichtschutzfaktors betragen.

Die auf die Erdoberfläche auftreffende Sonnenstrahlung besteht unter anderem aus:

  • "UVB-Strahlung" im Spektralbereich von 290 – 320nm (kurzwellig)
  • "UVA-Strahlung" im Spektralbereich von 320 – 400nm (langwellig)

Der Sonnenbrand und die daraus resultierende Rötung (UV-Erythem), wird haupt-sächlich von der UVB-Strahlung hervorgerufen.

Die UVB-Strahlung ist die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. Darüber hinaus darf man das Risiko, ausgehend von der UVA-Strahlung, nicht vernachlässigen. Weiters ist die UVA-Strahlung die wichtigste Ursache für vorzeitige Hautalterung.

"UV-Filter" absorbieren, streuen, reflektieren die UV-Strahlung und sind in der Anlage 4 der Kosmetikverordnung geregelt.

UV-Filter, die ein Absorptionsmaximum im Bereich von 320 – 400 nm aufweisen, werden als UVA-Filter bezeichnet, solche, deren Maximum im Bereich von 280 – 320 nm liegt, als UVB-Filter und solche, die den gesamten UVA- und UVB-Bereich, mindestens jedoch den von 280 – 350 nm abdecken, werden als "Breitbandfilter" bezeichnet.

Absorbierende UV-Filter haben die Eigenschaft, die eingestrahlte Energie umzuwandeln.

Reflektierende UV-Filter haben die Eigenschaft, UV-Strahlung überwiegend zu reflektieren und/oder zu streuen.

Der "Lichtschutzfaktor" (LSF, Sonnenschutzfaktor, Sun Protection Factor, SPF), ist ein Maß für die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln gegenüber der UVB-Strahlung. Er ist definiert als das Verhältnis der erythem-wirksamen Mindestdosis auf der durch ein Sonnenschutzmittel geschützten Haut, zur erythem-wirksamen Mindestdosis auf der ungeschützten Haut derselben Person.

Der Lichtschutzfaktor sollte nach der "Internationalen Methode zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors" (siehe cosmeticseurope.eu) oder vorzugsweise - sobald eine solche verfügbar ist – nach einer international anerkannten In-vitro-Testmethode bestimmt werden.

Der LSF gibt den Mittelwert aus den Einzelbestimmungen an mindestens 10 Probanden an, die Menschen unterschiedlichen Alters und Hauttyps repräsentierten. Zusätzlich zum Mittelwert wird das Vertrauensintervall bei Berücksichtigung einer 95%igen Wahrscheinlichkeit errechnet. Eine LSF-Bestimmung ist nur gültig, wenn das Vertrauensintervall kleiner als 17 % ist.

Der "UVA-Schutzfaktor" ist das Verhältnis der UVA-Dosis, der mindestens erforderlich ist, um eine minimale Pigmentierung der geschützten Haut zu bewirken, zu jener UVA-Dosis, die mindestens erforderlich ist, um eine minimale Pigmentierung auf der ungeschützten Haut derselben Person zu erreichen.

Der UVA-Schutz sollte nach der In-vivo-PPD-Methode5) oder vorzugsweise nach einer international anerkannten In-vitro-Testmethode (siehe auch cosmeticseurope.eu) bestimmt werden.

Ein stärkerer Lichtschutzfaktor (d. h. überwiegend Schutz gegen UVB-Strahlung) sollte auch einen stärkeren Schutz gegen UVA-Strahlung beinhalten. Die Schutzfaktoren der UVB- und UVA-Strahlung sind daher miteinander zu verknüpfen.

5) Japan Cosmetic Industry Association Technical Bulletin. Measurement standards for UVA protection efficacy. Issued November 21, 1995 and effective as of January 1, 1996.

"Kritische Wellenlänge ist die Wellenlänge, bei der die Fläche unter der integrierten Extinktionskurve beginnend bei 290 nm einem 90%igen Absorptionsintegral von 290 – 400 nm entspricht."

Die kritische Wellenlänge muss mindestens 370 nm betragen.

Das bedeutet, dass mindestens 10% der Fläche der integrierten Extinktionskurve im UVA-Bereich von 370 – 400 nm liegen sollen.

Sonnenschutzmittel, die als "wasserresistent", "wasserfest" oder gleichsinnig bezeichnet werden, sind nicht leicht abwaschbar und schützen auch im Wasser vor UV-Strahlung (siehe auch Abs. 3.3.4).

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