2.4.5 Anforderungen an die Haltung von Kaninchen

Ziel ist es, ein Haltungssystem einzurichten, in welchem die Nutztiere ihr angeborenes Verhalten, welches in Funktionskreise und Funktionsbereiche eingeteilt wird, ausleben können.

Kaninchen leben in der Natur in natürlichen Familiengruppen mit einer Gruppengröße um ca. 50 Tiere.

Der Tierbesatz in einem Gehege orientiert sich an dieser Gruppengröße.

Die isolierte Haltung einzelner Tiere ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine zeitlich begrenzte begründete Maßnahme (z. B. kranke Tiere).

Fütterungseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass auch rangniedrige Tiere genügend Futter erhalten.

Zum Benagen müssen Äste mit Rinde vorhanden sein, diese sind bei Bedarf zu wechseln. Empfehlung: Kernobstbäume, Esche, Weide, Fichte, Eiche.

Die Mindeststallfläche beträgt:

  • Vom Absetzen bis Ende 8. Woche: 8 Tiere/m2,
  • danach: 6 Tiere/m2.

Die Stallbodenfläche ist als eingestreute Liegefläche ausgeformt. Bis maximal 50 % der Stallbodenfläche ist ein perforierter Lochboden möglich. Eine Strukturierung im Stall wie z. B. eine zweite Ebene wird empfohlen. Diese zweite Ebene wird jedoch nicht zur Stallbodenfläche gerechnet.

Mastkaninchen

Der Auslauf ist befestigt und leicht zu reinigen, eine Überdachung bis zu 100 % der Auslauffläche ist möglich. Die Mindestauslauffläche beträgt 0,125 m2 pro Tier (8 Tiere/m2). Darüber hinaus kann der Auslauf auf bewachsenen Boden ausgedehnt werden (2 m2 pro Tier). Die höchstzulässige Anzahl von Tieren je Hektar beträgt für Mastkaninchen 400 (GVE gemäß ÖPUL, Äquivalent von 170 kg N/ha/Jahr).

Zuchtkaninchen

Empfehlung:

Die weiblichen adulten Tiere sind in Gruppen mit Auslauf zu halten, es ist jedoch eine zeitweilige Vereinzelung mit Auslauf ab zwei Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis zum Absetzen möglich. Männliche adulte Tiere können in Einzelhaltung gehalten werden. Die Gesamtfläche der Haltungseinheit pro Tier beträgt mindestens 1,3 m2 (exklusive der Nestfläche; minimale Grundfläche 1 m2, minimale erhöhte Fläche 3.000 cm2. Zusätzlich ist den Tieren eine Auslauffläche von mindestens 5.000 cm2 pro Tier, bei Einzelhaltung von 1 m2 pro Tier anzubieten. Bis zur endgültigen Einführung solcher Bestimmungen ist eine Bio-Zertifizierung von Zuchtkaninchen nicht möglich.

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