1.5.1 Traditionell gebräuchliche Rohstoffnamen
In Österreich traditionell gebräuchliche regionale Rohstoffnamen wie Asperl, Dirndl, Hetscherl66, Schwarzbeere, Hirschbeere, Hirschbirne, Holler, Kletze, Kriecherl, Meisterwurz, weiße/rote/schwarze Ribisel, Ringlotte, Schlehdorn, Weichsel, Zibebe67 und Zwetschke68 gelten als leicht verständlich und können verwendet werden.
Die traditionell ebenfalls gebräuchliche Bezeichnung Geläger- oder Glöger-(brand) gilt - ergänzt durch die Bezeichnung des verwendeten Ausgangsstoffs - als Zusatzbezeichnung zur rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung „Hefebrand“ oder „Brand aus Trub“.69
66Hagebutte
67getrocknete Trauben, Rosinen
68Die Bezeichnung Zwetschke kann die alternativ für „Zwetschgenbrand“ mögliche, rechtlich vorgeschrieben Bezeichnung „Zwetschge“ nicht ersetzen. Der traditionell gebräuchliche Rohstoffname Zwetschke kann jedoch in der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung „Zwetschkenbrand“ verwendet werden.
69„Wein Gelägerbrand“ oder „-Glögerbrand“ ist eine traditionelle Bezeichnung für „Hefebrand“ oder „Brand aus Trub“ - Kategorie 12 in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/787 -, ersetzt aber nicht die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung.