2.1.1 Beschreibung, Anforderungen
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Kaffeemittel im Sinne des vorliegenden Kapitels sind Kaffee-Ersatzmittel (Kaffeesurrogate), Kaffee-Zusatzmittel, sowie Mischungen der genannten Produkte mit oder ohne Verwendung von Bohnenkaffee im Sinnen des Abschnittes 1.
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Unter Kaffee-Ersatzmitteln und Kaffee-Zusatzmitteln versteht man durch Rösten kohlenhydrat-, allenfalls auch fett- oder gerbstoffreicher Pflanzenteile hergestellte Erzeugnisse, die durch Ausziehen mit heißem Wasser ein Getränk kaffeeähnlicher Charakteristik von dunkelbrauner Farbe liefern.
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Kaffee-Zusatzmittel unterscheiden sich von dem Kaffee-Ersatzmittel dadurch, dass sie üblicherweise nicht allein verwendet werden.
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Rohstoffe für Kaffee-Ersatz- und Kaffee-Zusatzmittel sind in der Regel gemälztes und ungemälztes Getreide, Zichorienwurzeln, Feigen, Zuckerrüben sowie andere Früchte, etwa Eicheln und anderes. Zur Herstellung von Kaffee-Ersatz- und Kaffee-Zusatzmitteln dürfen nur einwandfreie Ausgangsstoffe handelsüblicher Qualität verwendet werden.
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Kaffee-Ersatzmittel aus gemälztem Getreide müssen mindestens 70 Gew.% gekeimte Körner enthalten. Als gekeimt gilt ein Korn, sobald der Blattkeim deutlich sichtbar ist.
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Kaffee-Ersatzmittel aus gemälztem oder ungemälztem Getreide können mit unschädlichen Stoffen wie Zucker, Zuckerarten im Sinne des Codexkapitels B 22 "Zucker und Zuckerarten", Melasse oder dergleichen überzogen (kandiert, glasiert) werden.
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Kaffee-Ersatz- und Kaffee-Zusatzmittel auf Basis Zichorie sind körnige oder pulverförmige Erzeugnisse aus der nicht zur Erzeugung von Chicorée verwendeten Wurzel von Cichorium intybus L., die einwandfrei gereinigt, getrocknet und unter fakultativem Zusatz von geringen Mengen Speiseöl oder -fett und/oder verschiedener Zuckerarten und/oder Melasse geröstet werden. Sie entsprechen den in der Tabelle angeführten Kennzahlen.
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Unter aromatisiertem Kaffeemittel versteht man Kaffee-Ersatz- bzw. Kaffee-Zusatzmittel mit oder ohne Bohnenkaffee, dem nach dem Röstvorgang zur Aromatisierung Substanzen im Sinne der EG Aromenverordnung2 zugesetzt worden sind. Bei der Herstellung von aromatisiertem Kaffeemittel werden keine künstlichen Aromen verwendet. Ethylvanillin kann verwendet werden. Aromen, die geeignet sind, einen Gehalt an Kaffee oder Milchprodukten vorzutäuschen (z.B. Obers- oder Milcharoma), sowie arteigene Aromen werden bei der Herstellung von aromatisiertem Kaffeemittel nicht verwendet.
2 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG.
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Kaffee-Ersatz- und Kaffee-Zusatzmittel, die nicht mit Bohnenkaffee vermischt sind, sind koffeinfrei.
Anforderungen an Kaffee-Ersatz- und Kaffeezusatzmittel:
Kaffeemittel auf Basis | Wasserlöslicher Extrakt in Gew.-% | Asche in Gew.-% | Sand in Gew.-% |
---|---|---|---|
Getreide | > 35,0 | < 7,0 | < 2,5 |
Zichorienwurzel | > 60,0 | < 6,0 | < 2,0 |
Feige | > 50,0 | < 7,0 | < 2,5 |
Andere Rohstoffe | > 28,0 | < 7,0 | < 2,5 |