7.8.5 Verfahren zur Gewinnung der Spirituose
Bei Wachauer Marillenlikör handelt es sich um einen Fruchtlikör, der entweder als Fruchtsaftlikör im Sinne des Österreichischen Lebensmittelbuches IV. Auflage, Kapitel B 23 Spirituosen, Abschnitt 5.1.3, oder nach einem anderen geeigneten zulässigen Verfahren im Sinne von Abschnitt 5.1.1 dieses Kapitels aus frischen Früchten oder Fruchtmark hergestellt wird.
Für den Fruchtsaftlikör kommen Fruchtsaft oder Fruchtsaft aus Konzentrat – gegebenenfalls auch gemischt mit Fruchtmark – entsprechend den Begriffsbestimmungen nach österreichischer Fruchtsaftverordnung183 zum Einsatz. Im Bedarfsfall kann eine für Fruchtsaft nach Fruchtsaftverordnung zulässige Behandlung wie Enzymbehandlung, Klärung, Filtration, zur Anwendung kommen.
Die Fruchtkomponente besteht ausschließlich aus Früchten, die der jeweils gültigen Spezifikation184 der geschützten Ursprungsbezeichnung „Wachauer Marille“ entsprechen. Alkoholische Basis von Wachauer Marillenlikör ist Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs und/oder Wachauer Marillenbrand.
Wird Wachauer Marillenlikör ausschließlich auf Basis Wachauer Marillenbrand hergestellt, weist die Etikettierung eine entsprechende Information darüber auf (siehe Abs. 7.8.10 „Besondere Etikettierungsregeln“).
Zur Süßung werden nur Zucker gemäß Anhang I Z 3 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 eingesetzt.
Als Qualitätsprodukt wird Wachauer Marillenlikör im Sinne der technischen Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Anhang 1 Z 9) nicht aromatisiert.
Zusatzstoffe, mit Ausnahme von Farbstoffen, werden nur insofern eingesetzt, als dies gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008185 für Likör grundsätzlich vorgesehen ist.
An Farbstoffen kommen nur die in Anhang II, Teil C Nummer 2. Gruppe II genannten zum Einsatz (Lebensmittelfarbstoffe ohne Höchstmengenbeschränkung).
183 Verordnung über Fruchtsäfte und einige gleichartige Erzeugnisse (Fruchtsaftverordnung), BGBl. II Nr. 83/2004 idgF.
184 http://www.patentamt.at/Markenschutz/Schutzrechte/Herkunftsangabe/">http://www.patentamt.at/Markenschutz/Schutzrechte/Herkunftsangabe/
185 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe