4. Allgemeine Hygiene
- Reinigung und Desinfektion
Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen für den Lebensmittelbereich geeignet sein (Herstellerangaben). Alle Arbeitsbereiche (Räume, Gegenstände, Armaturen, Ausrüstungen, …) müssen gründlich gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden. Reinigung und Desinfektion müssen außerhalb der Produktionszeiten erfolgen. Nach der Anwendung chemischer Reinigungs- oder Desinfektionsmittel (ausgenommen z.B. auf Alkoholbasis) muss unbedingt gründlich mit Trinkwasser nachgespült werden.
Prüfen Sie, ob für die verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel folgende Informationen vorliegen:- Sicherheitsdatenblatt
- Gebrauchsanweisung (Konzentration, Temperatur, Einwirkzeit)
Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln: Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind in einem eigens dafür vorgesehenen Bereich (Schrank oder eigener Raum) vorschriftgemäß zu lagern.
erfüllt
Abweichung: ................................................. behoben am: ................................
Überprüfung des Reinigungserfolges: Vor Beginn der Schlachtung, bzw. Zerlegung und Verarbeitung sind insbesondere folgende, für die Hygiene wichtigen Punkte optisch zu überprüfen:- Sauberkeit der Schneidewerkzeuge (Messer, Sägen, Zangen und Maschinen)
- Sauberkeit der Fleischhaken, Zerlegetisch, und Behältnisse
- Sauberkeit und einwandfreier Zustand der Maschinen, Geräte und Hilfsmittel
- Sauberkeit von Arbeitsflächen, Ablagen etc.
- Vorhandensein von Seife, Einweghandtüchern und WC Papier
Der folgende Musterplan ist an die Anforderungen des Betriebes anzupassen.
Bei Wechsel der Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel, mindestens aber einmal jährlich. - Schädlingsbekämpfung
Schädlingsbekämpfung ist für die Betriebshygiene äußerst wichtig. Notwendig sind geeignete Maßnahmen, die verhindern, dass Schädlinge in den Betrieb eindringen und sich ausbreiten können. Auch Haustiere sind von Räumen fernzuhalten, in denen Lebensmittel bearbeitet oder gelagert werden.
Fenster die geöffnet werden können, sind mit Insektengittern auszustatten.
erfüllt
Abweichung: ................................................. behoben am: ................................
Außentüren, die am Boden knapp schließen, sind mit automatischen Türschließern, zu versehen, damit keine Mäuse, Vögel, Haustiere etc. eindringen. Mauerdurchbrüche – z.B. für Installationen – sind abzusichern.
erfüllt
Abweichung: ................................................. behoben am: ................................
Bodenabflüsse sind mit einem Geruchsverschluss und Gitter versehen sein.
erfüllt
Abweichung: ................................................. behoben am: ................................
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen erfolgen außerhalb der Produktionszeiten. Die notwendigen Mittel sind entsprechend gekennzeichnet und mit einer Gebrauchsanleitung versehen. Sie werden unter Verschluss gehalten. Bei chemischer Schädlingsbekämpfung wird wegen der Rückstandsproblematik die Beiziehung konzessionierter Firmen empfohlen.
erfüllt
Abweichung: ................................................. behoben am: ................................
Von Schädlingsbekämpfungsmitteln sind folgende Informationen aufzubewahren:
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanweisung, Aufstellungshinweise
Zur regelmäßigen Kontrolle der Schädlingsbekämpfung wird die Erstellung eines Kontrollblattes (siehe Muster) empfohlen.
Schädlingsbekämpfung – Kontrollblatt (Leerformular)
Maßnahmen gegen Fluginsekten, Kriechinsekten und Nager, regelmäßige Überprüfung!
Eintrag bei jedem Befall, spätestens jedoch am Ende eines jeden Quartals (auch wenn kein Befall) - Schulung
Regelmäßige Schulungen bezüglich Tätigkeit und Lebensmittelhygiene sind erforderlich und zu dokumentieren.
erfüllt
Abweichung: ................................................. behoben am: ...................................