1.3 Regelung des Verkehrs
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Das Schleudern von Honig erfolgt im Temperaturbereich zwischen Bienstock- und Raumtemperatur. Die Angabe "kalt geschleudert" wird nicht verwendet.
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"Gefilterter Honig" muss als solcher bezeichnet werden. Die Angabe "nicht gefiltert", "nicht filtriert" oder sinngemäß wird nicht verwendet.
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Um den Honig vor vorzeitigen Beeinträchtigungen zu schützen, sind die deklarierten Lagerbedingungen auf allen Ebenen des Inverkehrbringens bis zur Abgabe an den Letztverbraucher/die Letztverbraucherin einzuhalten (siehe Anhang).