7.4.3 Beschreibung der Spirituose

Korn bzw. Kornbrand, im Folgenden zusammenfassend Korn/Kornbrand genannt, ist eine Getreidespirituose, die durch Destillation von vergorener Maische aus Weizen (einschließlich der alten Sorten Dinkel, Einkorn und Emmer), Roggen, Gerste, Hafer oder Buchweizen gewonnen wird.

  • Physikalische, chemische Eigenschaften

    Vorhandener Alkoholgehalt der trinkfertigen Ware:
    Korn mindestens 32 % vol
    Kornbrand mindestens 37,5 % vol
  •  Organoleptische Eigenschaften
    Klarheit: klar
    Farbe: wasserhell oder bei im Kontakt mit Holz gereiften Produkten – je nach Holzbeschaffenheit – wasserhell, gelblich, rötlich oder bräunlich.
    Geruch: dezent, d. h. zart und leicht, bis kräftig nach Getreide - bei sortenreinem Korn nach dem verwendeten Getreide, bei im Kontakt mit Holz gereiften Produkten mit typischer Lagernote, die aus dem Kontakt mit dem Holz stammt.
    Geschmack: weich, harmonisch, mild bis kräftig getreidearomatisch-würzig; bei gereifter Ware typisch für das verwendete Lagergefäß.
  • Besondere Merkmale (im Vergleich zu anderen Spirituosen derselben Kategorie)
  • Lediglich die folgenden Rohstoffarten sind zulässig: Weizen (einschließlich der alten Sorten Dinkel, Einkorn und Emmer), Gerste, Hafer, Roggen oder Buchweizen.
  • Es muss jeweils das volle Getreidekorn oben genannter Rohstoffarten mit all seinen Bestandteilen verzuckert und anschließend vergoren werden.
  • Wird zur Verzuckerung der Getreidestärke anstelle von Enzymen traditionell ganz oder teilweise (Darr-)Malz verwendet, darf der Anteil des (Darr-) Malzes nicht mehr als 25 vom Hundert des Hauptrohstoffes oder der Hauptrohstoffe (vor dem Einmaischen) betragen.
  • Gentechnisch hergestellte Hefearten werden nicht verwendet. Abgesehen von technischen Hilfsstoffen werden der Getreidemaische während des Verzuckerungs- und Vergärungsprozesses keine anderen Stoffe wie z. B. süßende Erzeugnisse oder Aromen zugesetzt.
  • Farbstoffe werden nicht zugesetzt.
  • Süßende Erzeugnisse werden weder den Destillaten noch den Fertigerzeugnissen zugegeben.
  • Verwendete Lebensmittelzusatzstoffe oder sonstige Stoffe: keine, außer Trinkwasser zur Herabsetzung auf Trinkstärke (sog. Reinheitsgebot für Korn). Eine abweichende Regelung gilt für Erzeugnisse, die gemäß Abs. 7.4.5 „Verfahren zur Gewinnung der Spirituose“ mindestens 24 Monate im Kontakt mit Holz gereift sind.
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