1.7 Flüssigzucker

Wässrige Lösung von  Saccharose mit folgenden Merkmalen:

a) Trockenmasse mindestens 62% in Gewicht,
b) Gehalt an Invertzucker (Verhältnis von Fruktose zu Dextrose: 1,0±0,2) höchstens 3% in Gewicht in der Trockenmasse,
c) Leitfähigkeitsasche höchstens 0,1% in Gewicht in der Trockenmasse,
d) Farbe in Lösung höchstens 45 ICUMSA-Einheiten.

Der Zusatz "Weiß-" ist für Flüssigzucker vorbehalten, bei dem die Farbe in Lösung 25 ICUMSA-Einheiten nicht übersteigt.

Go to Top