1.7 Flüssigzucker
Wässrige Lösung von Saccharose mit folgenden Merkmalen:
a) | Trockenmasse | mindestens | 62% in Gewicht, |
b) | Gehalt an Invertzucker (Verhältnis von Fruktose zu Dextrose: 1,0±0,2) | höchstens | 3% in Gewicht in der Trockenmasse, |
c) | Leitfähigkeitsasche | höchstens | 0,1% in Gewicht in der Trockenmasse, |
d) | Farbe in Lösung | höchstens | 45 ICUMSA-Einheiten. |
Der Zusatz "Weiß-" ist für Flüssigzucker vorbehalten, bei dem die Farbe in Lösung 25 ICUMSA-Einheiten nicht übersteigt.