2.4 Schädlingsmonitoring / Schädlingsbekämpfung:

Schädlinge sind am Eindringen in die Betriebsräume zu hindern (z.B. durch Fliegengitter, Bürsten auf Außentüren oder Selbstschließer). Die Schädlingsbekämpfung erfolgt im Betrieb systematisch und regelmäßig. Mit folgenden Schädlingen muss u. a. gerechnet werden: Ratten, Mäuse, Fliegen, Schaben, Wespen, Ameisen, Motten, Käfer, Silberfischchen, Milben, etc.
Ein Schädlingsmonitoringplan für relevante Schädlinge ist zu erstellen, der für die einzelnen Räume die Fallen / Indikatoren und deren Kontrollhäufigkeiten festlegt. Ein Lageplan oder eine Skizze für die Aufstellungsorte der Fallen und Köder für den Innen- und Außenbereiches des Betriebes ist zu erstellen.

Alternativ ist es möglich, in eine Betriebsskizze die Aufstellpunkte der Fallen / Indikatoren, sowie deren Beschreibung und Kontrollhäufigkeit einzutragen.

Prüfen Sie, ob für jedes verwendete Schädlingsbekämpfungsmittel folgende Informationen vorliegen:

  • Sicherheitsdatenblatt
  • Produktinformationsblatt

Schädlingsbekämpfungsmittel müssen sicher ausgebracht werden, d.h. eine Verschleppung und in der Folge eine Kontamination von Lebensmitteln muss verhindert werden.

Die Dokumentation der Befallskontrolle und allfälliger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen ist mindestens in einem Rhythmus von 3 Monaten vorzunehmen, bei Befall öfter (Nachkontrolle nach Maßnahmen, die sofort nach Entdecken des Befalls einzuleiten sind).

Das Muster eines Schädlingsmonitoringplanes, eines Fallen- und Köderaufstellplanes sowie ein Formular zur Dokumentation der Schädlingsbekämpfung sind angeschlossen. Die Sicherheitsdatenblätter und Produktinformationsblätter sind im Anschluss einzuordnen.

Beilage 2 – Schädlingsmonitoringsplan
Beilage 3 – Fallen- und Köderaufstellplan
Beilage 4 – Schädlingsbekämpfungs-Dokumentation

Merkblatt 9 – Schädlingsbekämpfung

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