2.1.4 Roggenbrot
Roggenbrot wird aus Roggenmahl- und -schälprodukte verschiedener Typen herge-stellt. Ein Zusatz von Weizenmehl geeigneter Typen bis zu 10 % des Gesamtgewichtes an Mahl- und Schälprodukten ist zulässig.
Bezeichnung: Roggenbrot, auch Roggentoast