2.3.1 Herstellung
Zusätzlich zu den für Kategorie 5 in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/787 festgelegten Mindestanforderungen gilt für Weinbrand aus Österreich:
- „Österreichischer Weinbrand“ wird ausschließlich auf Basis von österreichischem Grundwein ohne jegliches hochgrädiges - durch Destillieren von Wein oder Brennwein oder erneutes Destillieren zu weniger als 94,8 % vol gewonnenes - Weindestillat in Österreich hergestellt.
- im Rahmen von traditionellen Herstellungsverfahren können verwendet werden,
a) Typagestoffe zur Bonifizierung:
Zucker, Traubensaft, Traubensaftkonzentrat (Dicksaft), mit Weindestillat stumm gespriteter Traubensaft (Mistella), Süßweine (z. B. Malagawein, Marsala, Samos), deren Alkoholkomponente allenfalls mit Weindestillat erhöht worden ist,
b) Abrundungsmittel:
Auszüge von Eichenholz, Dörrpflaumen, grünen Walnüssen und getrockneten bzw. gerösteten Mandelschalen. Bei der Herstellung eines alkoholischen Auszuges wird nur Weindestillat oder Weinalkohol verwendet.
Andere Stoffe, insbesondere Geläger- oder Tresterdestillate, Destillate von Früchten, Nebenprodukte der Weindestillation (Vorläufe, Weinhefeöl), Kompositionen u. ä. werden nicht zugesetzt.