2.3.1 Herstellung

Zusätzlich zu den für Kategorie 5 in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/787 festgelegten Mindestanforderungen gilt für Weinbrand aus Österreich:

  • „Österreichischer Weinbrand“ wird ausschließlich auf Basis von österreichischem Grundwein ohne jegliches hochgrädiges - durch Destillieren von Wein oder Brennwein oder erneutes Destillieren zu weniger als 94,8 % vol gewonnenes - Weindestillat in Österreich hergestellt.
  • im Rahmen von traditionellen Herstellungsverfahren können verwendet werden,
    a) Typagestoffe zur Bonifizierung:
    Zucker, Traubensaft, Traubensaftkonzentrat (Dicksaft), mit Weindestillat stumm gespriteter Traubensaft (Mistella), Süßweine (z. B. Malagawein, Marsala, Samos), deren Alkoholkomponente allenfalls mit Weindestillat erhöht worden ist,
    b) Abrundungsmittel:
    Auszüge von Eichenholz, Dörrpflaumen, grünen Walnüssen und getrockneten bzw. gerösteten Mandelschalen. Bei der Herstellung eines alkoholischen Auszuges wird nur Weindestillat oder Weinalkohol verwendet.

Andere Stoffe, insbesondere Geläger- oder Tresterdestillate, Destillate von Früchten, Nebenprodukte der Weindestillation (Vorläufe, Weinhefeöl), Kompositionen u. ä. werden nicht zugesetzt.

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