3.3 Ketchup
Ketchup (Tomatenketchup) ist eine Zubereitung aus Paradeisern oder Paradeismark, Zucker4), Zuckerarten4) oder Fruchtsüße4), würzenden Zutaten, Kochsalz und Essig5). Ketchup ist fein passiert und weist keine Schalenteilchen, Samen, Kerne oder gröbere Gewürzpartikel auf. Der Trockensubstanzgehalt (refraktometrisch gemessen) des Fertigproduktes beträgt mindestens 28 %, einschließlich der mindestens 7 %, die aus Paradeisern stammen. Bei Ketchup mit hervorhebender Bezeichnung, wie extra, prima, beträgt der Trockensubstanzgehalt des Fertigproduktes mindestens 33 %, wobei mindestens ein Drittel davon (11 %) aus Paradeisern stammt.
4) Verordnung über bestimmte Zuckerarten (Zuckerverordnung), BGBl. II Nr. 472/2003 idgF. und Codexkapitel B 22 "Zucker und Zuckerarten".
5) Codexkapitel B 8 "Essig".
Wird Ketchup mit Hinweisen wie z.B. "zuckerarm", "energiereduziert", "kalorienarm" versehen, richten sich diese nach den Vorgaben des Anhanges der EG-Health-Claims Verordnung6). Der Trockensubstanzgehalt im Fertigprodukt, der aus Paradeisern stammt, beträgt mindestens 11 %. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Abs. 6 mit Ausnahme des Mindesttrockensubstanzgehaltes. Zucker kann auch ganz oder teilweise durch Fruchtsaftkonzentrate7) (wie Apfelsaftkonzentrat) – auch entaromatisiert – ersetzt werden.
6) Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel idgF.
7) Verordnung über Fruchtsäfte und gleichartige Erzeugnisse (Fruchtsaftverordnung), BGBl. II Nr. 83/2004 idgF.
Eine besonders hervortretende Würzung wird in der Bezeichnung zum Ausdruck gebracht, z.B. "Hot-Ketchup", "Paprika-Ketchup", "Zwiebel-Ketchup". Das "Senf-Ketchup" genannte Produkt ist eine Mischung aus Ketchup und Senf8), in der mindestens zwei Drittel Ketchup enthalten sind.
8) Codexkapitel B 29 "Senf".