2.1.3 Bezeichnung

Der Fettgehalt in % (Masseanteil) ist in der Bezeichnung anzugeben.

Unter Butter ist ausschließlich Butter aus Kuhmilch zu verstehen. Wird Milch anderer Tierarten verwendet, so ist auf diesen Umstand in der Bezeichnung unter Nennung der Tierart hinzuweisen. Butter aus Mischungen von Milch verschiedener Tierarten wird ebenfalls entsprechend gekennzeichnet.

Entsprechend den Qualitätsstufen wird Butter als Teebutter, Tafelbutter und Kochbutter bezeichnet. Nur als „Butter“ bezeichnete Produkte entsprechen der Teebutter-Qualität. Süßrahmbutter, Sauerrahmbutter und mildgesäuerte Butter können als solche bezeichnet werden. Formulierungen mit demselben Informationsgehalt sind zulässig (z. B. Butter aus gesäuertem Rahm).

Der Fettgehalt in % (Masseanteil) ist in der Bezeichnung anzugeben.

Die Wärmebehandlung wird deklariert (z. B. aus thermisiertem Rahm, aus pasteurisiertem, gesäuertem Rahm). Bei Rohrahmbutter erfolgt entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 die Angabe „mit Rohmilch hergestellt“.

Ein Zusatz von Speisesalz wird in Verbindung mit der Bezeichnung deklariert (z. B. „Teebutter gesalzen“) und der Salzgehalt in % (Massenanteil) angegeben.

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