B.8.1.5 Schweinefleisch im eigenen Saft
Schweinefleisch I, grob zerkleinert, gepökelt oder ungepökelt.
Auf 100 Teile Fleisch 5 Teile gebrühte Schwarten.
Schweinefleisch I, grob zerkleinert, gepökelt oder ungepökelt.
Auf 100 Teile Fleisch 5 Teile gebrühte Schwarten.
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