5 Kontrolle (organischer) Düngemittel

Landwirtschaftliche Betriebsmittel einschließlich organischer Düngemittel (z. B. Gülle, Flüssigmist und Klärschlamm) und anorganischer Düngemittel (chemische Düngemittel) sind sehr vielfältig. Düngemittel sollten jeweils nur in der Menge ausgebracht werden, die für die Erzeugung von frischem Obst und Gemüse tatsächlich benötigt wird. Da dieser Leitfaden sich weitgehend auf mikrobiologische Gefahren für die Lebensmittelsicherheit beschränkt, werden anorganische Düngemittel nicht weiter berücksichtigt. Werden organische Düngemittel zugekauft, müssen sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Organische Düngemittel werden häufig und wirksam genutzt, um den Nährstoffbedarf von frischem Obst und Gemüse zu decken und die Fruchtbarkeit von Böden zu verbessern. Die unsachgemäße Verwendung kann jedoch eine Quelle sowohl mikrobiologischer Kontaminationen (z. B. durch Salmonella spp., VTEC und Noroviren) als auch chemischer Kontaminationen sein (z. B. durch Schwermetalle). In Gülle und in anderen natürlichen Düngemitteln können Pathogene enthalten sein, die Wochen oder sogar Monate überleben können, insbesondere wenn die betreffenden Materialien nicht angemessen behandelt wurden.

Das Risiko, dass für die menschliche Gesundheit schädliche Pathogene in Gülle, Klärschlamm oder sonstigen organischen Düngemitteln überleben, kann durch physikalische, chemische oder biologische Behandlungsverfahren (z. B. Kompostieren, Pasteurisieren, Wärmetrocknung, UV-Bestrahlung, alkalischen Aufschluss oder Sonnentrocknung oder durch eine Kombination dieser Methoden) reduziert werden.

Organische Düngemittel sollten keine mikrobiologischen, physikalischen oder chemischen Kontaminationen in einem Umfang enthalten, die die Sicherheit von frischem Obst und Gemüse beeinträchtigen könnte. Beim Einsatz dieser Düngemittel müssen die maßgeblichen Rechtsvorschriften bzw. Leitlinien zur sicheren Verwendung in der Landwirtschaft berücksichtigt werden (siehe z. B. Richtlinie für die sachgerechte Düngung).

Wenn Gülle, Klärschlamm und sonstige organische Düngemittel ausgebracht werden, sollte Flächen ohne Obst- bzw. Gemüseanbau der Vorrang gegeben werden. Die Düngegaben sollten möglichst umgehend und in jedem Fall vor der Drillsaat und vor dem Pflanzen von frischem Obst und Gemüse gründlich in den Boden eingearbeitet werden. Dadurch werden das Risiko einer direkten Kontamination von frischem Obst und Gemüse sowie Geruchsentwicklungen, Ammoniakemissionen und mögliche Auswaschungen in Gewässer reduziert (siehe z. B. Nitrataktionsprogrammverordnung).

Behandelte Gülle kann auf Flächen, auf denen zum rohen Verzehr bestimmtes Obst und Gemüse angebaut wird, vor der Drillsaat ausgebracht werden.

Nach dem Pflanzen von frischem Obst und Gemüse sollte in der Regel keine behandelte Gülle mehr ausgebracht werden. Wenn für das Produktionssystem jedoch von grundlegender Bedeutung und sofern ein anerkanntes Kompostierungsverfahren durchgeführt wird und kein mittelbarer oder unmittelbarer Kontakt mit den essbaren Teilen von frischem Obst und Gemüse gegeben ist, kann behandelte Gülle auch auf den Boden ausgebracht werden, um den Nährstoffbedarf von frischem Obst und Gemüse während der Wachstumsphase zu decken.

  1. Generell sollte der Zeitraum von der Ausbringung von nicht oder nur teilweise behandelter Gülle bzw. von anderen organischen Düngemitteln auf den Boden bis zum Pflanzen und Ernten von zum rohen Verzehr bestimmtem frischem Obst und Gemüse (Wartezeit bis zur Ernte) möglichst lang sein, da mikrobiologische Pathogene im Laufe der Zeit absterben.
  2. Klima, Bodentyp und Herkunft der Gülle wirken sich ebenfalls auf das Überleben von Pathogenen in Gülle, in mit Düngemitteln verbesserten Böden und in unmittelbar ausgebrachten tierischen Exkrementen aus (z. B. frühere Weideflächen).
  3. Zeiträume von 120 Tagen vor der Ernte gelten im Allgemeinen als gute landwirtschaftliche Praxis für frisches Blattgemüse; zumindest sollte jedoch eine Wartezeit von 60 Tagen eingehalten werden.

Wenn behandelter Klärschlamm auf Böden ausgebracht wird, auf dem frisches Obst und Gemüse erzeugt werden soll, ist der Boden vor der Ausbringung des Schlamms zu untersuchen.

Die Wartezeit zwischen der Ausbringung von behandeltem Klärschlamm und der Ernte (Wartezeit bis zur Ernte) sollte möglichst lang und der Art der Behandlung (d. h. dem Umfang der Reduzierung von Pathogenen im behandelten Klärschlamm) und dem zu erzeugenden frischen Obst und Gemüse angemessen sein. Im Allgemeinen wird eine längere Wartezeit bis zur Ernte empfohlen, wenn die Behandlung eine Reduzierung des Gehalts an Pathogenen bewirkt, wenn das frische Obst und Gemüse in der Regel roh verzehrt wird und wenn der essbare Teil von frischem Obst und Gemüse unmittelbar mit dem Boden in Berührung gekommen ist.

Wenn konventionell behandelter Klärschlamm verwendet wird, sollte die Wartezeit bis zur Ernte bei zum rohen Verzehr bestimmtem frischem Obst und Gemüse mindestens 30 Monate und bei zum gegarten Verzehr bestimmtem frischem Obst und Gemüse mindestens 12 Monate betragen.

Wenn Klärschlamm nach verbesserter Behandlung verwendet wird, sollte die Wartezeit bis zur Ernte sowohl bei zum rohen Verzehr bestimmtem frischem Obst und Gemüse als auch bei zum gegarten Verzehr bestimmtem frischem Obst und Gemüse mindestens 10 Monate betragen.

  1. Für auf anaerober Fermentation und auf Kompost beruhende Düngemittel, die von externen Lieferanten bezogen werden, sollten geeignete Spezifikationen zur Qualitätssicherung einschließlich geeigneter mikrobiologischer Spezifikationen für das endgültige (Düngemittel-)Erzeugnis verwendet werden.
  2. Bei der Herstellung von Düngemitteln durch anaerobe Fermentation sollte gegebenenfalls eine Pasteurisierungsstufe vorgesehen werden.
  3. Nach Möglichkeit sollten zudem Standardprotokolle für die Herstellung und die Verwendung qualitätsgeprüfter Rückstände aus anaerober Fermentation und qualitätsgeprüfter Komposte einschließlich Spezifikationen für geeignete, nach Herkunft getrennte Abfälle als Ausgangserzeugnisse verwendet werden können.
  4. Die Erzeuger sollten auf mögliche Kontaminationen von Ausgangserzeugnissen und Rückständen aus anaerober Fermentation/Kompost durch Glas, Metall oder harte Kunststoffe achten, insbesondere wenn die Erzeugnisse auf Böden ausgebracht werden, auf denen Kartoffeln und frisches Wurzelgemüse erzeugt werden sollen.

(siehe dazu etwa auch die „Richtlinie für die Anwendung von Kompost aus biogenen Abfällen in der Landwirtschaft“ und „Der sachgerechte Einsatz von Biogasgülle und Gärrückständen im Acker- und Grünland“.)

Gefahrenfaktor

Beschreibung, Begründung

Herkunft des organischen Düngers (Landwirtschaft, Kommunen, …)

 

Lager- bzw. Kompostierungsmethode

 

Möglicher Krankheitsdruck

 

Nährstoffanalyse (für N, P, K; ggf. Standardwerte eintragen)

 

Kontakt mit verzehrbaren Pflanzenteilen (Ausbringungszeitpunkt, Platzierung)

 

Der organische Dünger ist aufgrund der oben festgestellten Punkte für die Verwendung:  Ο geeignet  Ο nicht geeignet

Go to Top