3.4.2 Bezeichnung
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Schaf-, Ziegen- und Büffelkäse werden als solche unter Beifügung des F.i.T.-Gehaltes oder der Fettstufe bezeichnet. Bei Schaf-, Ziegen- und Büffelkäse wird ein geringer Anteil an Kuhmilch in technologisch unvermeidbarem Ausmaß (max. 1 %) toleriert. Eine entsprechende Kennzeichnung hat jedenfalls zu erfolgen.
Käse, welche aus der Milch mehrerer Tierarten hergestellt sind (Mischkäse), werden als solche unter Beifügung des F.i.T.-Gehaltes oder der Fettstufen bezeichnet.
Beträgt der Anteil der Milch einer Tierart mehr als 50 %, kann diese Tierart in der Bezeichnung „Mischkäse“ vorangestellt werden:
z. B. Schafmischkäse oder Ziegenmischkäse.
Beträgt der Anteil der Milch einer Tierart unter 50 %, ist dieser Anteil in der Bezeichnung zu deklarieren. In diesen Fällen wird der Bezeichnung „Mischkäse“ oder der beschreibenden Bezeichnung die Angabe der Tierart nachgereiht:
z. B. Mischkäse mit mindestens 30 % Schafmilch, Mischkäse aus 60 % Kuh- und 40 % Schafmilch, Mischkäse mit 20 % Ziegenmilch, Mischkäse aus Kuhmilch mit 15 % Schafmilch, Schnittkäse aus 70 % Kuhmilch und 30 % Büffelmilch.
Beträgt der Anteil der Milch einer Tierart weniger als 10 %, darf eine Hervorhebung (Auslobung) dieser Tierart auf der Verpackung nicht angebracht werden.
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Eine nähere Bezeichnung nach der Käsegruppe entsprechend Abschnitt 3.1.7.1 bzw. nach der Sorte entsprechend Abschnitt 3.4 ist möglich, z. B. Ziegenfrischkäse 45 % F.i.T., Schafkäse 50 % F.i.T.
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Wenn der Käse aus nicht im Fettgehalt eingestellter Käsereimilch (Milch mit natürlichem Fettgehalt) hergestellt wird, kann die Kennzeichnung mit der Angabe „mindestens ... % F.i.T.“ erfolgen, eine mögliche Überschreitung der Fettstufe „Vollfett“ wird toleriert.