3.4.2 Bezeichnung

Schaf-, Ziegen- und Büffelkäse werden als solche unter Beifügung des F.i.T.-Gehaltes oder der Fettstufe bezeichnet. Bei Schaf-, Ziegen- und Büffelkäse wird ein geringer Anteil an Kuhmilch in technologisch unvermeidbarem Ausmaß (max. 1 %) toleriert. Eine entsprechende Kennzeichnung hat jedenfalls zu erfolgen.

Käse, welche aus der Milch mehrerer Tierarten hergestellt sind (Mischkäse), werden als solche unter Beifügung des F.i.T.-Gehaltes oder der Fettstufen bezeichnet.

Beträgt der Anteil der Milch einer Tierart mehr als 50 %, kann diese Tierart in der Bezeichnung „Mischkäse“ vorangestellt werden:

z. B. Schafmischkäse oder Ziegenmischkäse.

Beträgt der Anteil der Milch einer Tierart unter 50 %, ist dieser Anteil in der Bezeichnung zu deklarieren. In diesen Fällen wird der Bezeichnung „Mischkäse“ oder der beschreibenden Bezeichnung die Angabe der Tierart nachgereiht:

z. B. Mischkäse mit mindestens 30 % Schafmilch, Mischkäse aus 60 % Kuh- und 40 % Schafmilch, Mischkäse mit 20 % Ziegenmilch, Mischkäse aus Kuhmilch mit 15 % Schafmilch, Schnittkäse aus 70 % Kuhmilch und 30 % Büffelmilch.

Beträgt der Anteil der Milch einer Tierart weniger als 10 %, darf eine Hervorhebung (Auslobung) dieser Tierart auf der Verpackung nicht angebracht werden.

Eine nähere Bezeichnung nach der Käsegruppe entsprechend Abschnitt 3.1.7.1 bzw. nach der Sorte entsprechend Abschnitt 3.4 ist möglich, z. B. Ziegenfrischkäse 45 % F.i.T., Schafkäse 50 % F.i.T.

Wenn der Käse aus nicht im Fettgehalt eingestellter Käsereimilch (Milch mit natürlichem Fettgehalt) hergestellt wird, kann die Kennzeichnung mit der Angabe „mindestens ... % F.i.T.“ erfolgen, eine mögliche Überschreitung der Fettstufe „Vollfett“ wird toleriert.

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