3.3 Rieselfähiges, streufähiges Salz
Speisesalz, das mit Mitteln gegen das Zusammenklumpen1 versetzt ist, kann als "rieselfähig", "streufähig" oder gleichsinnig bezeichnet werden.
1 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
Speisesalz, das mit Mitteln gegen das Zusammenklumpen1 versetzt ist, kann als "rieselfähig", "streufähig" oder gleichsinnig bezeichnet werden.
1 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
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