7. Dokumentation und Aufzeichnungen

Für eine wirksame und nachvollziehbare Eigenkontrolle wird ein Mindestmaß an Dokumentation und Aufzeichnungen empfohlen, die an Art und Umfang der Imkerei angepasst sein sollen.

  • aktueller Trinkwasserbefund bei Wasserversorgung aus eigenem Brunnen oder eigener Quelle;
  • Dokumente zur Bienenhaltung bzw. Herstellung von Imkereiprodukten (z.B. Lieferscheine, Rechnungen, Dokumente zur Rückverfolgbarkeit);
  • Aufzeichnungen über den Zeitpunkt und Dauer der Bienenpflegemaßnahmen und Varroabekämpfung, (Behandlungsmethode bzw. –mittel);
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan (jährlich zu erstellen);
  • Schädlingsüberwachungsplan und veranlasste Maßnahmen;
  • Sicherheitsdatenblätter und Gebrauchsanweisungen für Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel;
  • Herstellungsabläufe über die erzeugten Bienenprodukte (einmalig erstellen);
  • Fehlerprotokoll mit Abweichungen bei der Herstellung von Blütenpollen oder Propolislösung;
  • Schulungsnachweise (z.B. Hygieneschulungen);
  • Eventuell vorhandene Untersuchungszeugnisse über Honig oder Imkereiprodukte (Qualitätssiegeluntersuchungen, Rückstandskontrolluntersuchungen etc);
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