7. Dokumentation und Aufzeichnungen
Für eine wirksame und nachvollziehbare Eigenkontrolle wird ein Mindestmaß an Dokumentation und Aufzeichnungen empfohlen, die an Art und Umfang der Imkerei angepasst sein sollen.
- aktueller Trinkwasserbefund bei Wasserversorgung aus eigenem Brunnen oder eigener Quelle;
- Dokumente zur Bienenhaltung bzw. Herstellung von Imkereiprodukten (z.B. Lieferscheine, Rechnungen, Dokumente zur Rückverfolgbarkeit);
- Aufzeichnungen über den Zeitpunkt und Dauer der Bienenpflegemaßnahmen und Varroabekämpfung, (Behandlungsmethode bzw. –mittel);
- Reinigungs- und Desinfektionsplan (jährlich zu erstellen);
- Schädlingsüberwachungsplan und veranlasste Maßnahmen;
- Sicherheitsdatenblätter und Gebrauchsanweisungen für Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel;
- Herstellungsabläufe über die erzeugten Bienenprodukte (einmalig erstellen);
- Fehlerprotokoll mit Abweichungen bei der Herstellung von Blütenpollen oder Propolislösung;
- Schulungsnachweise (z.B. Hygieneschulungen);
- Eventuell vorhandene Untersuchungszeugnisse über Honig oder Imkereiprodukte (Qualitätssiegeluntersuchungen, Rückstandskontrolluntersuchungen etc);