8.2.3.2 Angaben am Etikett der Einzelverpackung
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Die unter 8.2.3.1 angeführten Bezeichnungen sind den entsprechenden Gehalten an Fett und Milchtrockenmasse vorbehalten.
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Außerdem ist der Gehalt an Milchfett in "… % Fett" sowie der Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse in Prozent im gleichen Sichtfeld wie die Bezeichnung anzugeben. Ausgenommen ist davon gezuckerte und ungezuckerte Magermilchkondensmilch und Magermilchkonzentrat (8.2.3.1 b, f, i und l).
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Die Nettofüllmenge von Kondensmilcharten, die in anderen Behältnissen als in Metalldosen bzw. Tuben abgefüllt ist, wird in Masseneinheiten und Volumeneinheiten ausgedrückt.
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Bei Erzeugnissen aus Milch anderer Tierarten als Kuhmilch ist die Tierart zu kennzeichnen.
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Bei Erzeugnissen unter 20 g je Einheit mit einer äußeren Umhüllung braucht die Kennzeichnung gemäß Abs. 8.2.3.2.2 bis 8.2.3.2.4 nur auf der äußeren Umhüllung angebracht werden.