8.2.3.2 Angaben am Etikett der Einzelverpackung

Die unter 8.2.3.1 angeführten Bezeichnungen sind den entsprechenden Gehalten an Fett und Milchtrockenmasse vorbehalten.

Außerdem ist der Gehalt an Milchfett in "… % Fett" sowie der Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse in Prozent im gleichen Sichtfeld wie die Bezeichnung anzugeben. Ausgenommen ist davon gezuckerte und ungezuckerte Magermilchkondensmilch und Magermilchkonzentrat (8.2.3.1 b, f, i und l).

Die Nettofüllmenge von Kondensmilcharten, die in anderen Behältnissen als in Metalldosen bzw. Tuben abgefüllt ist, wird in Masseneinheiten und Volumeneinheiten ausgedrückt.

Bei Erzeugnissen aus Milch anderer Tierarten als Kuhmilch ist die Tierart zu kennzeichnen.

Bei Erzeugnissen unter 20 g je Einheit mit einer äußeren Umhüllung braucht die Kennzeichnung gemäß Abs. 8.2.3.2.2 bis 8.2.3.2.4 nur auf der äußeren Umhüllung angebracht werden.

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