7.2.9 Besondere Etikettierungsregeln

Inländerrum kann auch mit schlagwortartiger Angabe der Alkoholstärke bezeichnet werden. Die schlagwortartige Verwendung einer für Inländerrum typischen handelsüblichen Alkoholstärke weist jedenfalls auf Inländerrum hin, z. B. „Inländerrum 38“.

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