7.2.9 Besondere Etikettierungsregeln
Inländerrum kann auch mit schlagwortartiger Angabe der Alkoholstärke bezeichnet werden. Die schlagwortartige Verwendung einer für Inländerrum typischen handelsüblichen Alkoholstärke weist jedenfalls auf Inländerrum hin, z. B. „Inländerrum 38“.