3.2.2 Bezeichnung
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Hart-, Schnitt- und Weichkäse werden mit den Bezeichnungen „Hartkäse”, „halbharte Schnittkäse”, „Schnittkäse”, „halbweiche Schnittkäse” und „Weichkäse” bezeichnet, sofern die Käse die unter Abs. 3.1.7 festgelegten Wff-Werte aufweisen.
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Für die Käsegruppen „halbharte Schnittkäse” und „halbweiche Schnittkäse” ist auch die Bezeichnung „Schnittkäse” (allein) zulässig.
Der entsprechende F.i.T.-Gehalt oder die Fettstufenbezeichnung wird als Teil der Bezeichnung angegeben, z. B.: Hartkäse 45 % F.i.T., halbharter Schnittkäse 25 % F.i.T., Weichkäse 55 % F.i.T. Dies gilt nicht für Mischungen von Käsegruppen, wenn die einzelnen Zutaten nicht erkennbar sind.
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Weiters besteht die Möglichkeit diese Käse mit den unter Abs. 3.2.1.1 bis 3.2.1.3 angeführten Sorten, z. B. Gouda 45 % F.i.T., oder beschreibenden Bezeichnungen, z. B. halbharter Schnittkäse mit Bruchlochung und Propionsäuregärung 25 % F.i.T, zu bezeichnen. Der entsprechende F.i.T.-Gehalt oder die Fettstufenbezeichnung wird als Teil der Bezeichnung angegeben.
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Sauermilchkäse und Molkeneiweißkäse werden als solche oder mit den unter Abs. 3.2.1.4 und 3.2.1.5 angeführten Bezeichnungen bezeichnet. Der entsprechende F.i.T.-Gehalt oder die Fettstufenbezeichnung wird als Teil der Bezeichnung angegeben, z. B. Graukäse mager.
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Wenn der Käse aus nicht im Fettgehalt eingestellter Käsereimilch (Milch mit natürlichem Fettgehalt) hergestellt wird, kann die Kennzeichnung mit der Angabe „mindestens … % F.i.T.“ erfolgen, d. h. eine Überschreitung der Fettstufe „Vollfett“ wird toleriert.
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Bei Verwendung von Kunststoffdispersionen zur Plastifizierung erfolgt die Angabe auf der Verpackung „Kunststoffüberzug nicht zum Verzehr geeignet“.
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Bei Verwendung von Natamycin erfolgt die Angabe „Oberfläche mit Natamycin behandelt“.
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Käse, der während der Reifung eine natürliche Rinde entwickelt, kann mit dem zusätzlichen Hinweis „in Naturrinde gereift“ oder „mit natürlicher Rinde“ ausgelobt werden.