3.2.2 Bezeichnung
Hart-, Schnitt- und Weichkäse werden mit den Bezeichnungen „Hartkäse”, „halbharte Schnittkäse”, „Schnittkäse”, „halbweiche Schnittkäse” und „Weichkäse” bezeichnet, sofern die Käse die unter Abs. 3.1.7 festgelegten Wff-Werte aufweisen.
Für die Käsegruppen „halbharte Schnittkäse” und „halbweiche Schnittkäse” ist auch die Bezeichnung „Schnittkäse” (allein) zulässig.
Der entsprechende F.i.T.-Gehalt oder die Fettstufenbezeichnung wird als Teil der Bezeichnung angegeben, z. B.: Hartkäse 45 % F.i.T., halbharter Schnittkäse 25 % F.i.T., Weichkäse 55 % F.i.T. Dies gilt nicht für Mischungen von Käsegruppen, wenn die einzelnen Zutaten nicht erkennbar sind.
Weiters besteht die Möglichkeit diese Käse mit den unter Abs. 3.2.1.1 bis 3.2.1.3 angeführten Sorten, z. B. Gouda 45 % F.i.T., oder beschreibenden Bezeichnungen, z. B. halbharter Schnittkäse mit Bruchlochung und Propionsäuregärung 25 % F.i.T, zu bezeichnen. Der entsprechende F.i.T.-Gehalt oder die Fettstufenbezeichnung wird als Teil der Bezeichnung angegeben.
Sauermilchkäse und Molkeneiweißkäse werden als solche oder mit den unter Abs. 3.2.1.4 und 3.2.1.5 angeführten Bezeichnungen bezeichnet. Der entsprechende F.i.T.-Gehalt oder die Fettstufenbezeichnung wird als Teil der Bezeichnung angegeben, z. B. Graukäse mager.
Wenn der Käse aus nicht im Fettgehalt eingestellter Käsereimilch (Milch mit natürlichem Fettgehalt) hergestellt wird, kann die Kennzeichnung mit der Angabe „mindestens … % F.i.T.“ erfolgen, d. h. eine Überschreitung der Fettstufe „Vollfett“ wird toleriert.
Bei Verwendung von Kunststoffdispersionen zur Plastifizierung erfolgt die Angabe auf der Verpackung „Kunststoffüberzug nicht zum Verzehr geeignet“.
Bei Verwendung von Natamycin erfolgt die Angabe „Oberfläche mit Natamycin behandelt“.
Käse, der während der Reifung eine natürliche Rinde entwickelt, kann mit dem zusätzlichen Hinweis „in Naturrinde gereift“ oder „mit natürlicher Rinde“ ausgelobt werden.