3.3 Verifizierung

Das Eigenkontrollsystem nach HACCP-Grundsätzen ist jährlich, mindestens jedoch alle 2 Jahre und bei Änderungen in den Prozessabläufen dahingehend zu überprüfen, ob die relevanten Gefahren aufgespürt, die davon ausgehenden Risiken bewertet und die notwendigen Maßnahmen der Guten Hygienepraxis getroffen wurden.

Zusammenfassung der erforderlichen Aufzeichnungen:

  • Schädlingsmonitoring und gegebenenfalls Bekämpfungsmaßnahmen (siehe Beilagen 2-4 und Merkblatt 9)
  • Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen (siehe Beilagen 5 und 6)
  • Dokumentation von allfälligen Abweichungen und Lenkungsmaßnahmen bei den Kühltemperaturen (siehe Beilage 7). Die Kontrolle der Kühltemperaturen erfolgt einmal täglich vor Arbeitsaufnahme
  • Wareneingangskontrolle, wie im Punkt 2.1. dargestellt
  • Hygieneschulungen des Personals (siehe Beilagen 10 und 11, bzw. Merkblätter 1-10)
  • Überwachung von allfälligen kritischen Steuerungspunkten (Kontrollpunkten – CCP), sofern dies zur Gewährleistung sicherer Produkte notwendig ist
  • Bestätigungen der durchgeführten Hygieneschulungen für das Personal

Folgende ergänzende Unterlagen können hier eingeordnet werden:

  • Produktuntersuchungen (Befunde/Gutachten)
  • Mikrobiologische Untersuchungen (z.B. Reinigungskontrolle)
  • Kontrollberichte (Hygienekontrollen durch Lebensmittelaufsicht, allfällige an geordnete Maßnahmen und Bescheide)
  • branchenspezifische Leitlinie zur Rückverfolgbarkeit
  • Aufzeichnungen über die Prüfung von Prüfmitteln
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