3. Margarinestreichkäse und Margarineaufstriche

Bei diesem Produkt wird dem Hauptbestandteil Frischkäse (z. B. Topfen), Öl oder nicht der Milch entstammendes Fett zugesetzt. Die Zugabe von Gemüse, anderen Lebensmitteln und würzenden Zutaten ist üblich. In der Deklaration wird der Gesamtfettgehalt in Prozenten angegeben.

Margarineaufstriche sind Mischungen von Margarineerzeugnissen oder Mischfett-erzeugnissen mit anderen Lebensmitteln, wie Fisch, pflanzlichen Bestandteilen, Fleisch u. dgl. Käse und andere Milchprodukte werden nur zur Geschmacksgebung in untergeordneter Menge zugesetzt.

In der Deklaration wird der Gesamtfettgehalt in Prozenten angegeben.

Für die nach Abs. 3.1 hergestellten Produkte lautet die Bezeichnung „Margarinestreichkäse“. Eine Bezeichnung „Veganer Margarinestreichkäse“ ist auf Grund des Bezeichnungsschutzes9 für Milcherzeugnisse nicht zulässig.
Für die nach Abs. 3.2 hergestellten Produkte lautet die Bezeichnung „Margarineaufstrich“.
Die Auslobung „vegan“ für rein pflanzliche Margarineaufstriche ist zulässig, sofern Kapitel A 5, Anhang 11 „LEITLINIE über die täuschungsfreie Aufmachung von pflanzlichen, veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Bezug in der Kennzeichnung zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ berücksichtigt wird.
Verweise im Rahmen von Bezeichnungen, Fantasiebezeichnungen oder sonstigen Kennzeichnungselementen auf „Käse“ oder andere ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/20139 (wie z. B. „veganer Käse“, „wie Käse“) sind nicht erlaubt. Dies gilt auch für phonetische Abwandlungen.

 

 

9„Milch“ sowie sämtliche in Anhang VII Teil III Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 aufgeführten Bezeichnungen

 

 

 

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