5 Begleitaspekte der Getränkeausschank
Gläser werden vor dem Zapfen nochmals reichlich mit Kaltwasser ausgespült und innen nicht mehr trockengewischt. Gereinigte Gläser werden mit der Öffnung nach unten vorzugsweise auf Abtropfgittern und keinesfalls auf Tüchern/Fetzen gelagert.
Bierreste (Hansel, Nachtwächter, Schaumbier, Überlaufbier etc.) werden nicht gesammelt und auch nicht ausgeschenkt.
Vor dem ersten servierten Getränk wird die sensorische Qualität von dem:der Wirt:in oder dem geschulten Personal bewertet und dokumentiert.
Reinigungslösungen (dies sind stark ätzende Säuren und Laugen) werden niemals in Getränkeflaschen aufbewahrt, auch nicht für kurze Zeit! Aufbewahrungsgebinde werden deutlich mit den gültigen Gefahrensymbolen gekennzeichnet und getrennt von Lebensmitteln gelagert.
Unbefugte haben keinen Zugang in den Thekenbereich. Unbefugten ist jede Manipulation an der Getränkeschankanlage untersagt. Haustiere halten sich nicht im Thekenbereich auf.
Befugtes Personal ist im Umgang mit der Getränkeschankanlage zu schulen.
Beim Personal werden klare Zuständigkeiten geschaffen.