1.3.4 Vom Begriff "Spirituose" nicht erfasst

  • Getränke der KN-Codes 220316 , 220417 , 220518 , 220619 und 220720;
  • Alkoholhältige Nahrungsergänzungsmittel;
  • Alkoholhältige Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes;
  • Alkoholfrüchte (Früchte in Alkohol), geregelt im Codexkapitel B 5 „Konfitüre und andere Obsterzeugnisse“, Abs. 2.7;
  • „Franzbranntwein“, geregelt im Codexkapitel B 33 „Kosmetische Mittel“, Abschnitt „2. Franzbranntwein zur äußerlichen Anwendung“; sowie
  • „Weingeist“ und „Branntwein“ zur näheren Bezeichnung von Essig;
  • Die Verwendung des Begriffs „Branntwein“ in Verbindung mit „Essig“ bleibt von der Verordnung (EU) 2019/787 ausdrücklich unberührt.21

Die zur Bezeichnung von Gärungsessig verwendeten Begriffe Branntwein und Weingeist stehen historisch22 für zur Herstellung dieser Erzeugnisse verwendeten Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs bzw. für Alkohol (Äthylalkohol, Äthanol) und unterliegen nicht diesem Kapitel.

 


16Bier

17Wein

18Wermutwein u. andere aromatisierte Weine

19andere gegorene Getränke wie Apfel-od. Birnenwein oder Met sowie Mischungen mit diesen

20unvergällter Ethylalkohol mit 80 % vol oder mehr und vergällter Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt

21Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Kategorie 4 lit. h

22Gesetz über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 (Deutsches RGBl. I S. 405 - außer Kraft gesetzt durch Alkoholsteuergesetz, BGBl. Nr. 703/1994) bzw. deutsches BranntwMonG (mit 31.12.2017 außer Kraft), siehe insbes. dessen § 164

 

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